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Corporate Trust mit Tipps für den Fall einer Durchsuchung 
Corporate Trust mit Tipps für den Fall einer Durchsuchung |
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| 1. April 2010 | |
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Razzia bei der Deutschen Post in Bonn, Polizei beim Anlagenbauer Ferrostaal in Essen, Durchsuchung beim Banknotenkonzern Giesecke & Devrient in München: Wer heutzutage Wirtschaftsnachrichten liest, kann getrost auf den Krimi verzichten. Übrigens: Gegen Giesecke & Devrient wurde gar nicht ermittelt. Die Fahnder hatten das Unternehmen in ihre Ermittlungen gegen Ferrostaal mit einbezogen – als „unbeteiligten Dritten", wie es hieß. Auch gegen Mitarbeiter des Unternehmens sei nicht ermittelt worden, so eine Sprecherin von Giesecke & Devrient. Immer härtere Maßnahmen Der Fall zeigt: Jedes Unternehmen kann Ziel einer Durchsuchung werden. Grund: Fälle von Korruption, Kartellrechtsverstößen oder Steuerhinterziehung werden immer härter verfolgt. Ins Fadenkreuz der Fahnder geraten gleichermaßen große Konzerne, Mittelständler und Privatpersonen.
Den unerfreulichen Trend haben die Experten der
Münchner Beratungsfirma Corporate Trust zum Anlass genommen, die wichtigsten
Tipps für solche Fälle zusammenzustellen. Wichtigstes Gebot in einer solchen Situation: „Ruhe bewahren und Überblick verschaffen“, so Corporate Trust. Die Berater warnen davor, gegen die jeweiligen Maßnahmen zu protestieren. Das verschärfe nur die Brisanz der Situation. Erst recht sollte man nicht versuchen, die Durchsuchung zu verhindern, so Corporate Trust.
Hier die weiteren Tipps der Experten: Aber Achtung: Bei größeren Durchsuchungsaktionen an mehreren Einsatzorten kann durch die Beamten jegliche Kommunikation nach außen untersagt werden. Die verantwortlichen Personen im Hause dürfen aber informiert werden. In einem solchen Fall bietet man den Beamten an, die Entscheidungsträger im Hause selbst zu informieren. Keine Angaben zur Sache
Wenn möglich sollte man den Beamten einen Besprechungsraum zur Verfügung stellen. Eine Durchsuchung ist grundsätzlich zu dulden. Man sollte aber keine Angaben zur Sache machen. Beteiligte Personen müssen lediglich Auskunft zu ihrer Personalien (Name, Geburtsdatum, Wohnort, etc.) geben. Auf Verzeichnis achten
Werden Unterlagen und Gegenstände von den Beamten mitgenommen, sollte darauf geachtet werden, dass alles in einem Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis, welches von dem leitenden Beamten unterzeichnet wird, aufgeführt wird. |









