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Corporate Trust mit Tipps für den Fall einer Durchsuchung

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1. April 2010

Razzia bei der Deutschen Post in Bonn, Polizei beim Anlagenbauer Ferrostaal in Essen, Durchsuchung beim Banknotenkonzern Giesecke & Devrient in München: Wer heutzutage Wirtschaftsnachrichten liest, kann getrost auf den Krimi verzichten.

Übrigens: Gegen Giesecke & Devrient wurde gar nicht ermittelt. Die Fahnder hatten das Unternehmen in ihre Ermittlungen gegen Ferrostaal mit einbezogen – als unbeteiligten Dritten", wie es hieß. Auch gegen Mitarbeiter des Unternehmens sei nicht ermittelt worden, so eine Sprecherin von Giesecke & Devrient.

Immer härtere Maßnahmen

Der Fall zeigt: Jedes Unternehmen kann Ziel einer Durchsuchung werden. Grund: Fälle von Korruption, Kartellrechtsverstößen oder Steuerhinterziehung werden immer härter verfolgt. Ins Fadenkreuz der Fahnder geraten gleichermaßen große Konzerne, Mittelständler und Privatpersonen.

Den unerfreulichen Trend haben die Experten der Münchner Beratungsfirma Corporate Trust zum Anlass genommen, die wichtigsten Tipps für solche Fälle zusammenzustellen.

Durchsuchungsaktionen der Staatsanwaltschaften oder der Steuerfahndung bergen für die Betroffenen ein hohes Risiko, sich falsch zu verhalten.

Wichtigstes Gebot in einer solchen Situation: „Ruhe bewahren und Überblick verschaffen“, so Corporate Trust. Die Berater warnen davor, gegen die jeweiligen Maßnahmen zu protestieren. Das verschärfe nur die Brisanz der Situation. Erst recht sollte man nicht versuchen, die Durchsuchung zu verhindern, so Corporate Trust.

Hier die weiteren Tipps der Experten:

Nach Prüfung der Legitimation der Beamten und Entgegennahme des Durchsuchungsbeschlusses empfiehlt es sich, Kooperation zu signalisieren. Dies entspannt die Lage und ermöglicht ein relativ geräuschloses Vorgehen der Beamten.

Sinnvoll ist es, vorab einen sogenannten Alarmierungsplan zu erstellen und die dort aufgelisteten Personen, also vor allem das Management und den Rechtsbeistand des Unternehmens, zu informieren.

Aber Achtung: Bei größeren Durchsuchungsaktionen an mehreren Einsatzorten kann durch die Beamten jegliche Kommunikation nach außen untersagt werden. Die verantwortlichen Personen im Hause dürfen aber informiert werden. In einem solchen Fall bietet man den Beamten an, die Entscheidungsträger im Hause selbst zu informieren.

Keine Angaben zur Sache

Wenn möglich sollte man den Beamten einen Besprechungsraum zur Verfügung stellen. Eine Durchsuchung ist grundsätzlich zu dulden. Man sollte aber keine Angaben zur Sache machen. Beteiligte Personen müssen lediglich Auskunft  zu ihrer Personalien (Name, Geburtsdatum, Wohnort, etc.) geben.

Ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss definiert genau welche Dokumente sichergestellt werden dürfen. Ein Mitglied der Rechtsabteilung sollte den Beschluss genau prüfen und die Durchsuchung begleiten. Die Beamten dürfen in der Regel auch  verschlossene Behältnisse öffnen. Spätestens hier ist eine aktive Mithilfe angesagt, um Sachschäden durch gewaltsames Öffnen zu verhindern.

Man sollte auf keinen Fall versuchen, Unterlagen zu verstecken, zu vernichten oder aus dem Gebäude zu bringen. Das ist strafbar und provoziert die Beamten unnötig. Mögliche Folge: Eine vorläufige Festnahme.

Auf Verzeichnis achten

Werden Unterlagen und Gegenstände von den Beamten mitgenommen, sollte darauf geachtet werden, dass alles in einem Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis, welches von dem leitenden Beamten unterzeichnet wird, aufgeführt wird.

Betroffene Mitarbeiter sollten zu Stillschweigen verpflichtet werden und es sollte möglichst frühzeitig eine Presseerklärung vorbereitet werden. Proaktives Verhalten kann viele
Legendenbildungen“ verhindern.

Beratungsunternehmen wie Corporate Trust aus München, bereiten Unternehmen auf Durchsuchungen vor. Dabei werden Verantwortlichkeiten definiert, Verhaltensrichtlinien erstellt und Mitarbeiter für den Ernstfall geschult.

cotr/pan

 


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