Homepage
Nachrichten
Personalberatung
Towers Perrin: Berater-Kodex soll Interessenkonflikten vorbeugen 
| Towers Perrin: Berater-Kodex soll Interessenkonflikten vorbeugen |
|
|
| 20. Dezember 2009 | |
|
Politiker, Verbandsfunktionäre und Sachverständige in der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern haben in den vergangenen Monaten neue Grundsätze für die Vergütung von Topmanagern erarbeitet und dabei zumeist auch betont, dass die Unabhängigkeit in der Vergütungsberatung zu den Prinzipen guter Corporate Governance zähle. Der britische Walker-Report etwa enthält ein Regelwerk für die Vergütungsberater, das sich an entsprechenden EU-Empfehlungen orientiert. Dieses Regelwerk ist jedoch für die Berater nicht bindend. Auch bei der US-Börsenaufsicht SEC beschäftigt man sich mit dem Thema und will demnächst Regeln für die Unabhängigkeit in der Vergütungsberatung veröffentlichen. In Deutschland hat der Deutsche Corporate Governance Kodex die EU-Empfehlungen aufgegriffen (DCGK, Ziffer 4.2.2., Abs. 3). Die Bestimmungen seien aber nicht konkret genug, sagt Theodor Baums, Direktor des Institute of Law and Finance an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. „Kodex für unabhängige Vergütungsberatung“ Towers Perrin hat den Rechtswissenschaftler deswegen um ein Gutachten gebeten und dies zur Grundlage eines „Kodex für unabhängige Vergütungsberatung“ gemacht.
Das Regelwerk legt zunächst fest, dass Vergütungsberater auf der Grundlage angemessener Information und mit der erforderlichen Sachkunde handeln müssen. Bei seiner Arbeit darf sich der Berater nicht von persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen beeinflussen lassen, die geeignet wären, das Beratungsergebnis zu beeinflussen.
Vergütungsberater müssen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder des Vergütungsausschusses unaufgefordert und schriftlich ihre Unabhängigkeit darlegen, und zwar bereits vor dem Abschluss eines Beratervertrages.
Auch nach Abschluss eines Vertrags müssen die Berater den genannten Funktionsträgern gegenüber unverzüglich und unaufgefordert über Ereignisse berichten, die ihre Unabhängigkeit gefährden. Selbstverpflichtung gilt ab sofort Die Consultants von Towers Perrin sind ab sofort an dieses Regelwerk gebunden. Doch damit nicht genug: Die Beratungsgesellschaft hat die Aufsichtsratsvorsitzenden börsennotierter Unternehmen sowie die maßgeblichen Corporate Governance-Experten in Wirtschaft und Politik informiert und um Stellungnahmen zum aktuellen Entwicklungsstand des Kodex gebeten.
Gleichzeitig lädt Towers Perrin alle mit Vergütungsberatung befassten Gesellschaften ein, an einer Weiterentwicklung des Regelwerks zu einem für die Branche freiwillig verbindlichen Standard mitzuwirken. tp/pan |









