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Odgers Berndtson: Aufsichtsräte wappnen sich gegen Haftungsrisiken Drucken E-Mail
18. Januar 2010
Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. So endete 2006 ein mehrjähriger Prozess gegen ehemalige Aufsichtsräte des Mannesmann-Konzerns. Heute wären die Angeklagten wohl zu saftigen Strafen verdonnert worden. Grund: Schärfere Haftungsregeln. Folge: Die meisten Konzern-Kontrolleure sichern sich gegen rechtliche Risiken ab. Wie, das zeigt eine neue Studie der Personalberatungsfirma Odgers Berndtson.

Um Haaresbreite entgingen Ackermann, Funk, Zwickel & Co. einer Verurteilung wegen Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch). In ihrer Eigenschaft als Aufsichtsräte der Düsseldorfer Mannesmann AG hatten sie dem scheidenden Topmanagement des Industriekonzerns Prämien und Abfindungen in Höhe von rund 57 Millionen Euro genehmigt und zwar in treuwidriger Weise, wie die mit dem Fall befassten Richter schließlich feststellten.

Zu den wichtigsten Aufgaben

Der deutsche Gesetzgeber hat auf diesen spektakulären Fall reagiert. Im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde klargestellt, dass eine Gehaltspolitik nach Maß zu den wichtigsten Aufgaben eines Aufsichtsrats gehört. Die Vorschriften sind seit August 2009 in Kraft. Seitdem haften die Mitglieder des Kontrollorgans persönlich für Verstöße gegen das VorstAG.

650 Aufsichtsratsvorsitzende börsennotierter Aktiengesellschaften haben Odgers Berndtson und die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth befragt. Ergebnis: Die Mitglieder der Kontrollorgane kennen das Gesetz und wissen um das damit verbundene Risiko.

Laut Studie haben 90 % der Aufsichtsräte deswegen eine spezielle Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen oder werden dies demnächst tun.

Die Konzern-Kontrolleure geben sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie wollen das Berichtswesen verbessern (42 %), stichprobenartige Kontrollen anordnen (32 %) und sich durch externe Gutachten absichern (23 % der Befragten). Gleichzeitig geht die Mehrheit der Befragten davon aus, dass die Aufsichtstätigkeit zukünftig weniger attraktiv sein wird.

„Die Arbeit der Aufsichtsräte wird sich in den nächsten Jahren grundlegend ändern. Engagement, Zeitaufwand und persönliches Risiko werden deutlich steigen. Insofern ist die Absicherung der Haftungsrisiken als ein erster Schritt durchaus nachvollziehbar“, sagt Michael Proft, Partner von Odgers Berndtson und Leiter der Studie. „Wichtig ist jedoch, dass im zweiten Schritt Maßnahmen zur weiteren Professionalisierung der Aufsichtsarbeit ergriffen werden“, so der Experte.

Mehr Kompetenz in den Kontrollorganen

Um der Aufsichtsrolle zukünftig besser gerecht zu werden, fordern 65 % der Befragten mehr Fachkompetenz in den Aufsichtsräten. Drei Qualifikationen sind nach Ansicht der Aufsichtsratsvorsitzenden zukünftig zwingend für Aufsichtspositionen: Branchenkenntnis, Erfahrung in der Unternehmensführung sowie eine fundierte finanzwirtschaftliche Ausbildung.

Trotz der erhöhten Anforderungen hält nur jeder Fünfte die Etablierung eines Berufsaufsichtsrats für sinnvoll. „Der Berufsaufsichtsrat ist grundsätzlich eine Alternative, da er eine qualifizierte Grundlage für die Aufsichtstätigkeit sicher stellt“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Damit sich dieser Berufsstand weiter durchsetzen kann, muss die Aufsichtstätigkeit jedoch auch entsprechend kompensiert werden“, so der Rechtsanwalt. Laut Umfrage sprechen sich 86 % der Befragten für eine höhere Vergütung der Mandatsträger aus.

Um neue Aufsichtsratsmitglieder zu finden, wollen zwei Drittel der Aufsichtsratsvorsitzenden ihr eigenes Netzwerk nutzen, ebenfalls zwei Drittel wollen einen professionellen Personalberater beauftragen. Vorstände wollen die wenigsten bei der Suche einbeziehen. „Aufsichtsratsvorsitzende sollten klare Anforderungsprofile für ihre Ratsmitglieder erarbeiten und gezielt Kompetenzlücken füllen“, empfiehlt Proft. „Auf diese Weise kann das fachlich-organisatorische Risiko im Kontrollgremium deutlich vermindert werden.“

Kritische Aufseher von Großkonzernen

Die Bekanntheit und Beurteilung des VorstAG und dessen Auswirkungen korrelieren mit der Größe der Unternehmen: So sind Aufsichtsratsvorsitzende von DAX-Unternehmen laut Umfrage besser informiert als ihre Kollegen aus dem SDAX. Und: Dax-Aufsichtsräte beurteilen das neue Regelumfeld sehr kritisch, während Aufsichtsratsvorsitzende aus SDAX-Unternehmen die neuen Regeln eher als hilfreich erachten.

„Das stimmt mit den Rückmeldungen überein, die wir in der Hauptversammlungssaison 2009 von den Aufsichtsräten erhalten hatten“, sagt Nieding. „Die Dringlichkeit ist jedoch allen Befragten bewusst: Fast alle Aufseher wollen binnen eines Jahres Schritte einleiten, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, 75 % sogar innerhalb von sechs Monaten“, so der Rechtsanwalt.

ob/pan

Weitere Informationen über Odgers Berndtson bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/475.html

 


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