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Betriebliche Altersversorgung: Towers Watson mit Kongressbericht 
Betriebliche Altersversorgung: Towers Watson mit Kongressbericht |
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| 2. Februar 2010 | |
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In vielen Unternehmen regiert zurzeit der Rotstift. Dennoch investieren weitsichtige Chefs in die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter. Beispiele dafür präsentierte der HR-Beratungsspezialist Towers Watson auf einem Kongress, den das Deutsche Institut für Betriebswirtschaft kürzlich in Wiesbaden ausgerichtet hatte.
Eine Versorgungszusage sei ein Trumpf beim Wettbewerb um die besten Köpfe, so die Überzeugung von Stefan Recktenwald von Towers Watson. Und dieser Trumpf werde spätestens im Aufschwung wieder stechen, so der Consultant, der die Veranstaltung als Moderator begleitet hatte. Ebenfalls auf der Konferenz vertreten war die deutsche Tochter des französischen Industriekonzerns Alstom. Das Unternehmen zählt zu den wenigen, die ungeachtet der Krise ihre betriebliche Altersversorgung ausgebaut haben. Ziel: Ein wettbewerbsfähiges und für alle Mitarbeiter einheitliches Versorgungsangebot. Deutlich höhere Renten Vorstand, Betriebsrat und die Berater von Towers Watson fanden eine Lösung, die gute Leistungen und langjährige Betriebstreue besonders honoriert.
Das neue Versogungsmodell führt zum Teil zu deutlich höheren Betriebsrenten als bisher. Darüber hinaus bietet es mehr Sicherheit – sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. Dabei bleibt der Aufwand für Finanzierung und Verwaltung jederzeit kalkulierbar. Hepperle: „Die entscheidende Frage lautet: Was kann das Unternehmen langfristig tragen und was steht dem als personalwirtschaftliches Asset gegenüber?“ Veränderung der Altersstruktur Einen Blick in die fernere Zukunft werfen, das wollte der Energieversorger EnBW Energie Baden-Württemberg. Grund: „Eine genaue und umfassende Analyse ist die Basis für eine nachhaltige Ausrichtung der HR-Strategie“, so Ernst Biesalski, Manager für strategisches Personalmanagement bei EnBW. Der Konzern ließ die Berater von Towers Watson im Rahmen einer Demografieanalyse prüfen, wie sich die Altersstruktur seiner Belegschaft in den kommenden 25 Jahren verändert und welche Schritte zur Nachwuchssicherung oder Weiterqualifizierung erforderlich sind, um Wettbewerbsvorteile zu sichern. Auch die ersten Erfahrungen mit dem vom deutschen Gesetzgeber neu geregelten Versorgungsausgleich wurden auf der Konferenz erörtert. Gerade letzterer bedeutet einen erhöhten Administrationsaufwand für Arbeitgeber, so Thorsten Linnmann, Head of Employee Benefits beim Dienstleistungskonzern TÜV Süd. Daher sei die Abstimmung der internen und externen Prozesse von hoher Wichtigkeit, so der Manager. Die aktuelle Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung und ihre Konsequenzen für die Gestaltung von Versorgungswerken diskutierten schließlich Gerhard Reinecke, Senatsvorsitzender am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, und Rechtsanwalt Theodor B. Cisch, Towers Watson. tw/pan |









