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Rentenberater schießen scharf gegen Mercer, Febs Consulting 
Rentenberater schießen scharf gegen Mercer, Febs Consulting |
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| 31. August 2010 | |
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Wer auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge berät, kommt ohne Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Vorschriften nicht weit. Manche Unternehmensberater besitzen diese Kenntnisse, nicht jedoch eine Zulassung als Rechtsberater. Aber auch Consultants, die eine solche Zulassung vorweisen können, dürfen sich nicht auf der sicheren Seite wähnen – insbesondere dann, wenn sie auch als Versicherungsmakler arbeiten.
Das zeigt ein Verfahren, das der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingeleitet hat. Das Verfahren richtet sich gegen die Mercer Deutschland GmbH. Der in Köln ansässige Verband will erreichen, dass man Mercer die erst kürzlich erteilte Zulassung als Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung wieder entzieht. Berater und Makler gleichzeitig
Mercer bezeichne sich als Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, heißt es in einer Mitteilung des Verbands an die Medien. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Mercer lägen unter anderem in der Beratung von Unternehmen rund um die betriebliche Altersversorgung. Gleichzeitig sei Mercer allerdings auch ein registrierter Versicherungsmakler, so der Verband. Wer aber parallel zur Rechtsberatung auch als Makler Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte vertreibe, befinde sich in einem Konflikt zwischen den Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung und den eigenen Interessen an den Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit, kritisiert der Verband. „Umfassende und unabhängige Beratung“ In einer Stellungnahme gegenüber ConsultingStar besteitet Mercer, dass es einen Interessenkonflikt gebe. „Es entspricht unserem professionellen Verständnis, dass wir auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung eine umfassende und gleichzeitig unabhängige Beratung unserer Kunden gewährleisten“, sagt Peter Doetsch, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs betriebliche Altersversorgung der Mercer Deutschland GmbH. Dieses Selbstverständnis sehe er unter anderem durch die Registrierung als Rentenberater beim Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. Weiter heißt es in der Stellungnahme: Voraussetzung einer Zulassung als Rentenberater sei die Benennung einer „qualifizierten Person“. Die Mercer Deutschland GmbH habe mit ihrem Antrag gleich mehrere qualifizierte Personen benannt, die aufgrund ihrer Qualifikation und Fachkenntnis Gewähr für eine unabhängige und kompetente Beratung auf dem Gebiet der Rentenberatung bieten. Im Übrigen liege Mercer kein Antrag des BRBZ vor. Vor diesem Hintergrund könne man den Vorgang derzeit weder bestätigen noch kommentieren. Auch Febs Consulting unter Beschuss genommen
Der Fall ist nicht der erste dieser Art: Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Verband das Münchner Beratungsunternehmen Febs Consulting unter Beschuss genommen. Mit Erfolg: Die Consultants von Febs, die bis dato ohne Zulassung als Rentenberater tätig gewesen waren, stellten als Reaktion auf den juristischen Druck des Verbands einen Antrag auf Zulassung als Rentenberater – und bekamen diese Zulassung auch prompt erteilt. Febs Consulting hat eine Stellungnahme gegenüber ConsultingStar abgelehnt. pan
Weitere Informationen über Febs Consulting finden Sie hier. |









