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Watson Wyatt mit neuer Studie zur betrieblichen Altersversorgung 
Watson Wyatt mit neuer Studie zur betrieblichen Altersversorgung |
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| 3. April 2009 | |
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Arbeitnehmer werden immer häufiger an der Finanzierung ihrer betrieblichen Altersversorgung beteiligt. Zudem spielen ein marktgerechter Vergütungswert sowie eine risikooptimierte Gestaltung der Versorgungspläne eine wichtigere Rolle als noch vor einigen Jahren. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle Studie „Betriebliche Versorgungswerke in Deutschland“ von Watson Wyatt Heissmann. Für die Studie haben die Unternehmensberater rund 300 Pensionspläne von mehr als 250 Unternehmen analysiert.
Die Studie informiere über die neuesten Trends und Möglichkeiten zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), heißt es in einer heute veröffentlichten Meldung des in Wiesbaden ansässigen Unternehmens. „Die bAV wird als wesentlicher Teil der Mitarbeitervergütung betrachtet“, sagt Christan Odenthal, einer der Autoren der Studie. „Gleichzeitig behalten Unternehmen bei der Gestaltung von Versorgungsplänen aber Kosten- und Risikoaspekte stärker im Blick“, so der Unternehmensberater bei Watson Wyatt Heissmann, Wiesbaden. „Das erklärt den Trend zu den so genannten beitragsorientierten Leistungszusagen“, so Odenthal. Zusätzliche Beiträge Unternehmen beziehen ihre Mitarbeiter zunehmend in die Finanzierung der bAV ein. Leisten Arbeitnehmer freiwillige Eigenbeiträge zu ihrer Altersversorgung, gibt jeder siebte Arbeitgeber zusätzliche Beiträge dazu. Mehr als sieben Prozent der betrachteten Pensionspläne machen Eigenbeiträge der Arbeitnehmer sogar zur Pflicht. Ganz überwiegend wird die „Betriebsrente“ tatsächlich als lebenslange Rente ausgezahlt (85 Prozent der untersuchten Pensionspläne). Ein Viertel der seit 2006 neu aufgelegten Pensionspläne sieht jedoch Kapital- oder Ratenzahlungen anstelle einer Rente vor. Die Höhe der unternehmensfinanzierten bAV in Relation zu den Einkommen ist rückläufig. Ältere Versorgungspläne (Einführung vor 1990) bieten im Median ein Leistungsniveau von etwa zehn Prozent des letzten Jahreseinkommens des aktiven Mitarbeiters. Hingegen sinkt der Medianwert bei jüngeren Versorgungsplänen (Einführung seit 2006) auf etwa fünf Prozent ab. Deutliche Unterschiede im Vergütungswert der bAV zeigen sich zwischen Mitarbeitern unterschiedlicher Hierarchie-Ebenen. Bei Mitgliedern des oberen Führungskreises ist der Vergütungswert der bAV durchaus erheblich (im Median etwa sieben Prozent der Barvergütung). Marktgerechte Vergütung „Personal- und Finanzverantwortliche tun gut daran, die betriebliche Altersversorgung in ihrem Unternehmen regelmäßig zu prüfen“ empfiehlt Odenthal. Denn um den Wettbewerb um die besten Mitarbeiter zu gewinnen, bedarf es einer marktgerechten Gesamtvergütung. „Unternehmen setzen dabei zu Recht auf die bAV als eine der wichtigsten und hochwertigsten Zusatzleistungen“, so das Fazit des Beraters. Die Studie kann kostenfrei bestellt werden bei Dr. Christian Odenthal,Telefon 0611 794-135, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können wwh/pan |
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