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Filmfonds: Kanzlei CLLB mit weiterem Erfolg gegen Anlageberater

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26. Oktober 2009
Attraktive Steuervorteile und garantierte Traumrenditen: Mit vollmundigen Versprechen hatten die Initiatoren von Filmfonds Hunderte von Millionen Euro eingesammelt. Doch in vielen Fällen erwiesen sich Steuer-Berechnungen und Rendite-Garantien als wertlos. Viele Anleger verloren ihr Geld. Jetzt ist ein Anlageberater verurteilt worden, der einer Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zwei dieser Fonds empfohlen hatte.

Das Landgericht Stuttgart habe den Anlageberater zur Zahlung Schadensersatz verurteilt, so CLLB Rechtsanwälte in einer aktuellen Mitteilung. Die Mandantin der Kanzlei hatte in den Jahren 2001 und 2002 Beteiligungen an den Medienfonds The Second Global Motion Picture Fonds  und der MBP II gezeichnet.

In eine Schieflage geraten

Der Second Global Motion Picture Fonds war durch die Insolvenz der garantiegebenden In-motion AG in eine Schieflage geraten. Bei MBP II war eine Lücke zwischen Projektzusagen und dem eingesammelten Kapital entstanden. Es wurden teure Zwischenfinanzierungen nötig.

Im Prozess konnte die Klägerin nachweisen, dass sie eine sichere Anlage zur Altersvorsorge haben wollte. Nach Auffassung der Richter seien aber weder der Second Global Motion Picture Fonds noch der MBP II solche sicheren Anlageformen. Der Berater hätte daher auf die den Beteiligungen immanenten Risiken, insbesondere die des Totalverlustes, hinweisen müssen. Indem er dies unterließ, habe er sich schadensersatzpflichtig gemacht, heißt es in dem Urteil vom 16. Oktober 2009.

Der Berater hat neben der Schadensersatzforderung für die Beteiligung an den Fonds in fünfstelliger Höhe auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem Jahr 2001 zu zahlen. Steuervorteile muss sich die Klägerin nicht anrechnen lassen.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, sagt Alexander Kainz, Partner im Münchner Büro der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Es sei jedoch in mehrfacher Hinsicht als positiv zu werten, so der Rechtsanwalt. Grund: „Das Landgericht Stuttgart hat die Verurteilung des Anlageberaters auch auf die unzureichende Aufklärung über den Erhalt von Innenprovisionen gestützt“, so Kainz.

Damit teile ein weiteres Gericht die Auffassung von CLLB Rechtsanwälte, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2009 (Aktenzeichen XI ZR 510/07) nicht nur auf Banken, sondern auch auf freie Berater Anwendung finde.

cllb/pan

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