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Filmfonds: Kanzlei CLLB mit weiterem Erfolg gegen Anlageberater 
Filmfonds: Kanzlei CLLB mit weiterem Erfolg gegen Anlageberater |
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| 26. Oktober 2009 | |
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Attraktive Steuervorteile und garantierte Traumrenditen: Mit vollmundigen Versprechen hatten die Initiatoren von Filmfonds Hunderte von Millionen Euro eingesammelt. Doch in vielen Fällen erwiesen sich Steuer-Berechnungen und Rendite-Garantien als wertlos. Viele Anleger verloren ihr Geld. Jetzt ist ein Anlageberater verurteilt worden, der einer Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zwei dieser Fonds empfohlen hatte.
Das Landgericht Stuttgart habe den Anlageberater zur Zahlung Schadensersatz verurteilt, so CLLB Rechtsanwälte in einer aktuellen Mitteilung. Die Mandantin der Kanzlei hatte in den Jahren 2001 und 2002 Beteiligungen an den Medienfonds The Second Global Motion Picture Fonds und der MBP II gezeichnet.
In eine Schieflage geraten Der Berater hat neben der Schadensersatzforderung für die Beteiligung an den Fonds in fünfstelliger Höhe auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem Jahr 2001 zu zahlen. Steuervorteile muss sich die Klägerin nicht anrechnen lassen. Noch nicht rechtskräftig Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, sagt Alexander Kainz, Partner im Münchner Büro der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Es sei jedoch in mehrfacher Hinsicht als positiv zu werten, so der Rechtsanwalt. Grund: „Das Landgericht Stuttgart hat die Verurteilung des Anlageberaters auch auf die unzureichende Aufklärung über den Erhalt von Innenprovisionen gestützt“, so Kainz. Damit teile ein weiteres Gericht die Auffassung von CLLB Rechtsanwälte, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2009 (Aktenzeichen XI ZR 510/07) nicht nur auf Banken, sondern auch auf freie Berater Anwendung finde.
cllb/pan
CLLB Rechtsanwälte Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html
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