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CLLB Rechtsanwälte: Tipps für geprellte Schiffsfonds-Anleger 
CLLB Rechtsanwälte: Tipps für geprellte Schiffsfonds-Anleger |
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| 3. November 2009 | |
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Schiffe, insbesondere Frachtschiffe, sind riskante Investments. Wenn die Konjunktur lahmt, spüren dies nicht nur Reeder oder Seeleute, sondern auch viele Geldanleger. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nimmt zwei aktuelle Konkursfälle zum Anlass, den Anlegern Mut zu machen und zu sagen, was sie tun können, um ihr Geld zurückzubekommen. Die Fälle betreffen die Schiffsfonds der MS Hannes C und MS Carl C. Beide Gesellschaften hatten bereits Anfang des Jahres Konkurs anmelden müssen. Die Insolvenzverfahren sind beim Amtsgericht Meppen anhängig: Aktenzeichen 9 IN 227/08 bzw. 9 IN 223/08. Forderungen angemeldet Die meisten Anleger hätten zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet, so CLLB Rechtsanwälte. Es sei aber zweifelhaft, dass sie auf diese Weise viel von ihrem Geld zurückbekommen werden, so CLLB Rechtsanwälte. Neben der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren bestehe für Anleger die Möglichkeit, gegen jene Anlageberater vorzugehen, die ihnen die Fonds empfohlen hätten. „Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlageberater nicht über die den jeweiligen Schiffsfonds immanenten Risiken aufgeklärt haben", so Christian Luber, Rechtsanwalt im Münchner Büro der Kanzlei. Einen zweiten Ansatzpunkt für Klagen gegen Anlageberater bietet die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Innenprovisionen (Kick-backs). Oftmals haben die Anlageberater ihre Kunden nicht auf die Provisionen hingewiesen, die sie von der Fondsgesellschaft erhalten haben. Dies allein könne bereits einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz begründen, sagt Luber. Der Rechtsanwalt empfiehlt daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.
cllb/pan
CLLB Rechtsanwälte Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html
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