ConsultingStar.com – Nachrichten und Exklusiv-Informationen über Consultants und andere Professionals


Homepage arrow Nachrichten arrow Rechtsberatung arrow CMS Hasche Sigle erzielt Freispruch für Drogeriekette Rossmann


CMS Hasche Sigle erzielt Freispruch für Drogeriekette Rossmann

Drucken E-Mail
13. November 2009
Rechtsanwälte der Kanzlei CMS Hasche Sigle haben die deutsche Drogeriemarktkette Rossmann und ihren Eigentümer erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten. Das Gericht hatte Rossmann gestern vom Vorwurf des illegalen Preisdumpings freigesprochen.

Rossmann ist mit rund 20.000 Mitarbeitern und 1.500 Verkaufsstellen die Nummer 3 der großen Drogerieketten in Deutschland. Firmensitz ist Burgwedel bei Hannover. Mit einem Gesamtumsatz von rund drei Milliarden Euro gehört Rossmann zu den führenden deutschen Einzelhändlern.

Niedersächsisches Familienunternehmen

Das Unternehmen befindet sich mehrheitlich im Besitz der Familie Roßmann. 40 Prozent der Anteile hält die weltweit tätige A.S. Watson Gruppe.

Die deutschen Kartellwächter hatten gegen Dirk Roßmann und die Rossmann GmbH ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Begründung: Rossmann habe 2005 in mehr als 250 Fällen Drogeriewaren unter dem Einkaufspreis angeboten.

Hintergrund: Das Unternehmen hatte den von Lieferanten eingeräumten Werbekostenzuschuss preismindernd auf die Produkte umgelegt und diese dadurch günstig anbieten können.

Gegen den Bußgeldbescheid hatten die Kartellrechtsspezialisten Harald Kahlenberg (Lead Partner bei CMS Hasche Sigle) und Rolf Hempel im Auftrag ihrer Mandanten Einspruch eingelegt.

Kalkulation nicht zu beanstanden

Der zweite Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf habe Herrn Roßmann und sein Unternehmen jetzt vom Vorwurf des Preisdumpings freigesprochen, so CMS Hasche Sigle in einer aktuellen Mitteilung.

Die Kalkulation von Rossmann sei nicht zu beanstanden. Das Unternehmen habe die Waren nicht wie behauptet unter dem Einkaufspreis verkauft, heißt es weiter in der Mitteilung.

Das Urteil habe grundsätzliche Bedeutung für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften. Aber: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf könne noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen, so die Kanzlei.

pan

 


Stichwortsuche
Durchsuchen Sie alle Nachrichten und Profile von ConsultingStar.com



Neu registriert


Umfrage
Was bedeutet es für Barack Obama, wenn Mitt Romney ins Rennen um die US-Präsidentschaft geht?