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CMS Hasche Sigle erzielt Freispruch für Drogeriekette Rossmann 
CMS Hasche Sigle erzielt Freispruch für Drogeriekette Rossmann |
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| 13. November 2009 | |
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Rechtsanwälte der Kanzlei CMS Hasche Sigle haben die deutsche Drogeriemarktkette Rossmann und ihren Eigentümer erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten. Das Gericht hatte Rossmann gestern vom Vorwurf des illegalen Preisdumpings freigesprochen.
Rossmann ist mit rund 20.000 Mitarbeitern und 1.500 Verkaufsstellen die Nummer 3 der großen Drogerieketten in Deutschland. Firmensitz ist Burgwedel bei Hannover. Mit einem Gesamtumsatz von rund drei Milliarden Euro gehört Rossmann zu den führenden deutschen Einzelhändlern. Niedersächsisches Familienunternehmen Das Unternehmen befindet sich mehrheitlich im Besitz der Familie Roßmann. 40 Prozent der Anteile hält die weltweit tätige A.S. Watson Gruppe.
Die deutschen Kartellwächter hatten gegen Dirk Roßmann und die Rossmann GmbH ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Begründung: Rossmann habe 2005 in mehr als 250 Fällen Drogeriewaren unter dem Einkaufspreis angeboten.
Kalkulation nicht zu beanstanden Die Kalkulation von Rossmann sei nicht zu beanstanden. Das Unternehmen habe die Waren nicht wie behauptet unter dem Einkaufspreis verkauft, heißt es weiter in der Mitteilung. Das Urteil habe grundsätzliche Bedeutung für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften. Aber: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf könne noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen, so die Kanzlei. pan |









