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VIP Medienfonds 4: Kanzlei CLLB informiert über Vergleichsangebot

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27. November 2009
Seit rund drei Jahren stehen HypoVereinsbank und Commerzbank unter Beschuss. Sie wehren sich gegen die Klagen geprellter Kunden, denen sie unter anderem den VIP Medienfonds 4 zur Geldanlage empfohlen hatten. Der Druck zeige jetzt Wirkung, so die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in einer aktuellen Mitteilung.

Mehr als 500 Millionen Euro haben Anleger allein in die geschlossenen Medienfonds VIP 3 und 4 gesteckt – zumeist auf Empfehlung der genannten Banken hin. Das Versprechen: Attraktive Steuervorteile durch die hohen Anfangsverluste der Fonds.

Nur einen geringen Teil

Tatsächlich investierten die Initiatoren der Fonds nur einen geringen Teil des Kapitals in Filmproduktionen. Konsequenz: Der Fiskus strich die Steuervorteile und forderte Nachzahlungen von den Anlegern.

Im August konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte einen ersten Prozesserfolg melden (siehe Artikel unter folgendem Link).
http://www.consultingstar.com/rechtsberatung/medienfonds-cllb-rechtsanwaelte-erfolgreich-gegen-commerzbank.html

Laut CLLB Rechtsanwälte unterbreiten jetzt sowohl die Commerzbank als auch die Hypovereinsbank allen Anlegern des VIP Medienfonds 4 ein Vergleichsangebot. Das Angebot lautet wie folgt:

  • Alle Anleger – also auch diejenigen, die bislang nicht anwaltlich vertreten waren, werden von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten freigestellt.
  • Alle Anleger erhalten - sofern sie das Vergleichangebot annehmen - zum Laufzeitende des Fonds im November 2014 garantiert 95 % ihrer Bareinlage ausgezahlt (ohne Agio).
  • Anwaltlich vertretene Anleger, die bis dato noch keinen Rechtsstreit führen, erhalten eine entsprechende Garantie in Höhe von 100 % der Bareinlage.
  • Anleger, die bereits eine Klage eingereicht haben, erhalten eine Kapitalerhaltungsgarantie in Höhe von 109 % der Bareinlage zum Laufzeitende.
  • Sofern bereits ein Klageverfahren anhängig ist, werden die angefallenen Kosten und Gebühren im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen von den Gerichten festgesetzt.

Weitere Voraussetzung für die Annahme des Vergleichsangebots der Banken ist, dass die Anleger Ihre Stimmrechte als Gesellschafter des Medienfonds auf ein von den beteiligten Banken zu bestimmendes Institut übertragen.

Anleger sollen Steuerrisiken tragen

Da die Anleger auch im Falle der Annahme des Vergleichsangebots weiterhin Kommanditisten des VIP 4 Medienfonds bleiben, würden ihnen auch steuerliche Vorteile, die u.U. von den Finanzgerichten noch anerkannt werden, zufließen. Die steuerlichen Risiken dieser Beteiligung trägt der Anleger aber weiterhin selbst.

Dies bedeutet im Klartext, dass die Anleger des VIP 4 Medienfonds – je nach Verfahrensstand – das von ihnen eingesetzte Kapital zum Laufzeitende des Fonds nahezu bzw. vollständig zurückerhalten werden.

Verzichten muss der Anleger im Gegenzug auf einen entgangenen Gewinn, eine Kompensation steuerlicher Nachteile sowie Prozesszinsen. Ferner haben die nichtklagenden Anleger eine – wenn auch vergleichsweise bescheidene – Einbuße hinsichtlich des von ihnen eingesetzten Eigenkapitals hinzunehmen.

Anlegern des Medienfonds VIP 3, die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben haben, wird ebenfalls ein Vergleichsangebot von diesem Kreditinstitut unterbreitet. Nach diesem Vergleichangebot erhalten die Anleger eine abgezinste Einmalzahlung in Höhe der aus heutiger Sicht der Commerzbank AG sich zum Laufzeitende ergebenden Kapitallücke.

Frist beachten

Zu beachten sei die Annahmefrist für beide Vergleichsangebote, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Diese Frist ende am 15. Januar 2010.

Anleger, die bereits anwaltlich vertreten sind, werden von Seiten der Banken über ihre Rechtsanwälte informiert und erhalten auf diesem Wege das Vergleichsangebot schriftlich zugestellt. Die anderen Anleger werden nach Mitteilung der Banken von diesen selbst benachrichtigt.

Für Rückfragen bezüglich des Vergleichangebots werden die beteiligten Banken eine eigene Hotline einrichten.

Eine rechtliche Prüfung des Vergleichangebots nehmen zudem auch auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien vor.

Weitere Informationen bei:

CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: +49-30-288 78 96 0
Fax.:+49-89-288 78 96 20
mail: kanzlei @ cllb.de

web: http://www.cllb.de

Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html 

 

 

 


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