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VIP Medienfonds 4: Kanzlei CLLB informiert über Vergleichsangebot 
VIP Medienfonds 4: Kanzlei CLLB informiert über Vergleichsangebot |
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| 27. November 2009 | |
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Seit rund drei Jahren stehen HypoVereinsbank und Commerzbank unter Beschuss. Sie wehren sich gegen die Klagen geprellter Kunden, denen sie unter anderem den VIP Medienfonds 4 zur Geldanlage empfohlen hatten. Der Druck zeige jetzt Wirkung, so die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in einer aktuellen Mitteilung. Mehr als 500 Millionen Euro haben Anleger allein in die geschlossenen Medienfonds VIP 3 und 4 gesteckt – zumeist auf Empfehlung der genannten Banken hin. Das Versprechen: Attraktive Steuervorteile durch die hohen Anfangsverluste der Fonds. Nur einen geringen Teil
Tatsächlich investierten die Initiatoren der Fonds nur einen geringen Teil des Kapitals in Filmproduktionen. Konsequenz: Der Fiskus strich die Steuervorteile und forderte Nachzahlungen von den Anlegern.
Weitere Voraussetzung für die Annahme des Vergleichsangebots der Banken ist, dass die Anleger Ihre Stimmrechte als Gesellschafter des Medienfonds auf ein von den beteiligten Banken zu bestimmendes Institut übertragen. Anleger sollen Steuerrisiken tragen Da die Anleger auch im Falle der Annahme des Vergleichsangebots weiterhin Kommanditisten des VIP 4 Medienfonds bleiben, würden ihnen auch steuerliche Vorteile, die u.U. von den Finanzgerichten noch anerkannt werden, zufließen. Die steuerlichen Risiken dieser Beteiligung trägt der Anleger aber weiterhin selbst.
Dies bedeutet im Klartext, dass die Anleger des VIP 4 Medienfonds – je nach Verfahrensstand – das von ihnen eingesetzte Kapital zum Laufzeitende des Fonds nahezu bzw. vollständig zurückerhalten werden. Anlegern des Medienfonds VIP 3, die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben haben, wird ebenfalls ein Vergleichsangebot von diesem Kreditinstitut unterbreitet. Nach diesem Vergleichangebot erhalten die Anleger eine abgezinste Einmalzahlung in Höhe der aus heutiger Sicht der Commerzbank AG sich zum Laufzeitende ergebenden Kapitallücke. Frist beachten Zu beachten sei die Annahmefrist für beide Vergleichsangebote, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Diese Frist ende am 15. Januar 2010.
Anleger, die bereits anwaltlich vertreten sind, werden von Seiten der Banken über ihre Rechtsanwälte informiert und erhalten auf diesem Wege das Vergleichsangebot schriftlich zugestellt. Die anderen Anleger werden nach Mitteilung der Banken von diesen selbst benachrichtigt. Weitere Informationen bei:
CLLB Rechtsanwälte
Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html
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