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CLLB Rechtsanwälte: Kiener-Fonds K1 Invest Ltd. ist wertlos

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9. Dezember 2009
Der Fonds K1 Invest Ltd. des Aschaffenburger Finanzhais Helmut Kiener verfügt über so gut wie keine Mittel mehr. Nur bei der niederländischen Rabobank lägen noch 260.000 Euro, meldet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte unter Berufung auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Betroffene sollten dennoch ihre Ansprüche prüfen lassen, so Christian Luber, Rechtsanwalt im Münchner Büro der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei.

K1 ist ein sogenannter Dachfonds. Das Vermögen des Fonds sollte in 73 Hedgefonds fließen. Zu den Investoren zählen mehrere Großbanken, darunter Barclays, JPMorgan Chase und BNP Paribas.

Mehrere hundert Millionen Euro

Die Banken soll Kiener um mehrere hundert Millionen Euro geschädigt haben. Einen Teil des ihm anvertrauten Geldes habe der 50-jährige, gelernte Diplompsychologe für private Anschaffungen ausgegeben, so die Süddeutsche Zeitung. Genauer: Er soll sich davon Flugzeuge, Schiffe, Helikopter und Immobilien gekauft haben.

Nicht nur Banken sind von diesem Skandal betroffen. Auch zahlreiche Privatanleger, die sich über Genussscheine an dem Fonds beteiligt hatten, fürchten um ihr Geld.

Kiener ist bereits vor Jahren ins Visier von Anlageschützern geraten. 2001 verbot ihm die deutsche Finanzaufsicht BaFin die Verwaltung von Finanzportfolien. Zurzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Kiener. Die Beamten hatten seine Wohn- und Geschäftsräume durchsucht und Akten sowie Computer mitgenommen. Kiener sitzt in Untersuchungshaft.

Die Betroffenen sollten jetzt nicht nur ihre Ansprüche gegenüber Kiener prüfen lassen, rät Luber. Auch Ansprüche gegen die Anlageberater kämen in Betracht, sagt der Experte: „Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlageberater nicht über die der jeweiligen Beteiligung immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Luber.

Anlegerfreundliche Rechtsprechung

Luber zufolge bieten auch die Provisionen, die Fondsgesellschaften üblicherweise für die Vermittlung ihrer Produkte zahlen, einen Ansatzpunkt für ein Vorgehen gegen die Anlageberater.

Die Berater müssten ihre Kunden eigentlich auf diese sogenannten Kick-Backs hinweisen, hätten dies jedoch häufig unterlassen. „Dies allein kann bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen“, sagt Luber unter Hinweis auf die anlegerfreundlichen Trends in der deutschen Rechtsprechung (Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofs).

cllb/pan

Weitere Informationen bei:

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10178 Berlin
Tel.: +49-30-288 78 96 0
Fax.:+49-89-288 78 96 20
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Web:
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Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html
 

 


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