Homepage
Nachrichten
Rechtsberatung
Noerr LLP: Schärfere Regeln für risikobehaftete Produkte in Kraft 
Noerr LLP: Schärfere Regeln für risikobehaftete Produkte in Kraft |
|
|
| 4. Januar 2010 | |
|
Seit Beginn des Jahres müssen Unternehmen damit rechnen, dass risikobehaftete Waren häufiger als bisher an den Grenzen beschlagnahmt oder aus den Regalen der Großhändler geräumt werden. Hintergrund sei ein neues Regelwerk aus Brüssel, so die Kanzlei Noerr LLP in einer aktuellen Mitteilung.
Bislang wurden die Behörden nur zum Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Konsumgütern tätig. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008* dehnt nun die bekanntermaßen strengen Vorschriften für die Sicherheit von Konsumgütern auf Industriegüter aus. Aus den Augen verloren
Die Neuregelung wurde im August 2008 im EU-Amtsblatt verkündet. „Viele Unternehmen werden das jedoch mehr als ein Jahr später aus dem Blick verloren haben“, befürchtet Thomas Klindt, Experte für Produktsicherheit und Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr LLP. Als Druckmittel eingesetzt
Klindt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Behörden in der Vergangenheit das Tatbestandmerkmal der ‚vorhersehbaren Fehlanwendung’ häufig als Druckmittel oder als Grund für ein Vertriebsverbot eingesetzt hätten. oerr/pan
________
*) Genauer: Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates. Diese Verordnung trat am 2. September 2008 in Kraft und wurde am 1. Januar 2009 in allen Mitgliedstaaten der EU rechtswirksam. |









