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CLLB Rechtsanwälte: Hungerlöhne muss niemand akzeptieren 
| CLLB Rechtsanwälte: Hungerlöhne muss niemand akzeptieren |
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| 20. Januar 2010 | |
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Arbeitgeber sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihre Mitarbeiter angemessen zu bezahlen. Dennoch häufen sich hierzulande die Fälle von Lohndumping. Vor diesem Hintergrund rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte den betroffenen Arbeitnehmern zur Gegenwehr. Die Liste der Unternehmen, die Hungerlöhne zahlen, wird immer länger. Da findet sich ein bundesweit tätiger Textil-Discounter, eine bekannte Drogeriemarktkette, ein Betreiber von Autowaschstraßen und ein Subunternehmen der Deutschen Bahn. Nur 4,81 Euro pro Stunde
Jetzt kommt das Berliner Unternehmen Back & Frost ins Gerede. Laut einem Zeitungsbericht soll Back & Frost seinen Arbeitnehmern lediglich 4,81 Euro pro Stunde gezahlt haben.
Der Rechtsanwalt verweist auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund, das eine Teilzeitbeschäftigte gegen den Textildiscounter KIK erwirkt hatte. Die Klägerin hatte einen Stundenlohn in Höhe von 5,20 Euro erhalten. Nach Auffassung des Gerichts wäre ein Stundenlohn von 8,21 Euro angemessen gewesen.
Anwalts- und Gerichtskosten Arbeitnehmer, deren Rechtschutzversicherung auch Fälle aus dem Arbeitsrecht abdeckt, sind hier klar im Vorteil, da die Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel von den Versicherern gezahlt werden.
pan web: http://www.cllb.de Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html
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