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CLLB Rechtsanwälte: Hungerlöhne muss niemand akzeptieren Drucken E-Mail
20. Januar 2010

Arbeitgeber sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihre Mitarbeiter angemessen zu bezahlen. Dennoch häufen sich hierzulande die Fälle von Lohndumping. Vor diesem Hintergrund rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte den betroffenen Arbeitnehmern zur Gegenwehr.

Die Liste der Unternehmen, die Hungerlöhne zahlen, wird immer länger. Da findet sich ein bundesweit tätiger Textil-Discounter, eine bekannte Drogeriemarktkette, ein Betreiber von Autowaschstraßen und ein Subunternehmen der Deutschen Bahn.

Nur 4,81 Euro pro Stunde

Jetzt kommt das Berliner Unternehmen Back & Frost ins Gerede. Laut einem Zeitungsbericht soll Back & Frost seinen Arbeitnehmern lediglich 4,81 Euro pro Stunde gezahlt haben.

Mitarbeiter mit ähnlich niedrigen Löhnen sollten umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen, sagt Hendrik Bombosch vom Berliner Büro der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Der Rechtsanwalt verweist auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund, das eine Teilzeitbeschäftigte gegen den Textildiscounter KIK erwirkt hatte. Die Klägerin hatte einen Stundenlohn in Höhe von 5,20 Euro erhalten. Nach Auffassung des Gerichts wäre ein Stundenlohn von 8,21 Euro angemessen gewesen.

Die Richter bewerteten die Gehaltspolitik von KIK als sittenwidrig und verurteilten das Unternehmen, der Klägerin drei Euro mehr pro Stunde zu zahlen (Aktenzeichen 4 Ca274/08). Die Angestellte erhielt außerdem eine Nachzahlung von rund 9.000 Euro zugesprochen.

Anwalts- und Gerichtskosten

Was Arbeitnehmer jedoch wissen sollten: Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten müssen beide Parteien ihre Kosten bis zum Abschluss der ersten Instanz selbst tragen. Das heißt: Auch wenn ein Arbeitnehmer einen Prozess gewinnt, muss er die Rechnung seines Anwalts aus der eigenen Tasche bezahlen. Nur die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei.

Arbeitnehmer, deren Rechtschutzversicherung auch Fälle aus dem Arbeitsrecht abdeckt, sind hier klar im Vorteil, da die Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel von den Versicherern gezahlt werden.

pan

Weitere Informationen bei:


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Tel.: +49-30-288 78 96 0
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mail: kanzlei @ cllb.de

web: http://www.cllb.de

Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html

 

 


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