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CLLB Rechtsanwälte mit weiterem Erfolg für Apollo-Media-Anleger 
| CLLB Rechtsanwälte mit weiterem Erfolg für Apollo-Media-Anleger |
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| 2. März 2010 | |
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Die VR-Bank in Aalen ist erneut zur Zahlung von Schadensersatz an einen ihrer Kunden verurteilt worden. Die schwäbischen Banker hatten dem Anleger eine Beteiligung an einem Filmfonds der Potsdamer Apollo Media GmbH empfohlen.
Konkret ging es um ein Investment in die Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG. Es handelt sich um einen jener Fonds, mit dem Apollo Media zwischen den Jahren 1999 und 2001 insgesamt rund 155 Millionen Euro eingesammelt hatte. Rund 27.000 Euro steuerte der Kläger bei. Schlechtes Geschäft Kein gutes Geschäft. Nicht nur die Fonds, auch die Erlösausfallversicherung hielt nicht das, was sich der Geldgeber erhofft hatte. Vor diesem Versicherer, der New England International Surety Inc., hatte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits im Januar 1997 gewarnt. Für die Richter am Landgericht Ellwangen, die den Fall vorgelegt bekamen, war die Sache klar: Die VR-Bank hätte den Kläger über die Zweifel an der Bonität des Versicherers informieren müssen. Folge: Die Bank muss jetzt den gesamten Schaden ersetzen. Das Urteil reihe sich in eine Vielzahl ähnlicher Entscheidungen ein, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz vom Münchner Büro der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Voller Schadensersatz Darunter ist auch ein weiteres Urteil des Landgerichts Ellwangen gegen die VR-Bank Aalen aus dem vergangenen Jahr (Aktenzeichen 4 O 196/08). Auch hier sei die Bank zu vollem Schadenersatz verurteilt worden, so Leitz. Der Jurist weist nachdrücklich darauf hin, dass die Ansprüche der Anleger nach Ansicht der Gerichte nicht verjährt gewesen seien. Vor diesem Hintergrund rät Leitz auch anderen Geschädigten, ihren Fall prüfen zu lassen. pan
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