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Riesenrad-Fonds Global View: Kanzlei CLLB prüft Anleger-Ansprüche

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4. Mai 2010
Riesenräder als Touristenattraktion. Diese Idee steckt hinter dem Fonds Global View – Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG. Ob die geplanten Räder jemals gebaut werden, steht in den Sternen. Und jetzt gerät auch noch die Deutsche Bank ins Gerede, die den Fonds vertrieben hat.

Der Fonds steht vor der Insolvenz, die Projekte in Berlin, London und Peking sind gestoppt. Die Staatsanwaltschaft soll bereits gegen Mitglieder der Fondsgeschäftsführung ermitteln, so die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in einer aktuellen Mitteilung.

Nun steht auch die Deutsche Bank im Blickpunkt. In dem Fernsehmagazin „Kontraste“ seien Mitarbeitern des Geldhauses massive Fehler vorgeworfen worden, so die Kanzlei. Es geht vor allem um folgende Dinge:

Bankangestellte sollen die Fondszeichner falsch beraten haben. Einer der Anleger soll zum Beispiel nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass er nicht jederzeit auf sein Geld zugreifen kann.

Unrealistische Annahmen, mangelhafte Prüfung

Die Mitarbeiter der Bank sollen den Prospekt zudem nicht auf seine Plausibilität hin geprüft haben. So sei die vorgesehene Bauzeit des Riesenrads in Peking vor Olympia 2008 mit nur 15 Monaten unrealistisch gewesen, nachdem zuvor in Singapur 30 Monate für die Errichtung eines solchen Rades benötigt wurden.

Und: Die Bank habe es versäumt, dem Anleger zu sagen, dass neben den Anlegergeldern noch eine Bankfinanzierung zur Umsetzung der Projekte erforderlich sei und dass die Fondsgesellschaft über die Anlegergelder bereits verfügen konnte, bevor die Finanzierung für das Projekt stand.

Bis heute existiere keine Finanzierungszusage für die Riesenräder, sagt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch vom Berliner Büro der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Chancen, dass sich noch eine Bank als Geldgeber finde, stünden schlecht, so der Experte für Kapitalanlagerecht.

Die Deutsche Bank bestreitet die Vorwürfe. Dennoch rät Bombosch den Betroffenen, ihre Ansprüche gegen die Anlageberater und weitere Verantwortliche prüfen zu lassen. Dies insbesondere dann, wenn es die beratenden Banken (die Deutsche Bank war nicht das einzige Institut, das den Fonds vertrieben hatte) versäumt hätten, über die ihnen zugeflossenen Vermittlungsprovisionen aufzuklären.

cllb/pan

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