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CLLB Rechtsanwälte: Neue Urteile gegen Juragent machen Mut

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6. Mai 2010
Der Berliner Prozessfinanzierer Juragent AG hat eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Berlin verurteilte das Unternehmen Ende April zur Zahlung von Schadensersatz an einen geprellten Anleger. Der Kläger habe über 50.000 Euro zugesprochen bekommen, so die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Juragent AG hatte mehrere Fonds aufgelegt. Mit dem Geld, welches das Unternehmen bei den Investoren eingesammelt hatte, sollten Prozesse finanziert werden – und zwar von Klägern, die wegen des Kostenrisikos normalerweise nicht geklagt hätten. Voraussetzung: Ein Streitwert von mindestens 500.000 Euro.

30-prozentige Beteiligung


Den Anlegern hatte Juragent eine 30-prozentige Beteiligung an der jeweils erstrittenen Summe versprochen. Innerhalb von fünf Jahren wollte das Unternehmen so eine Rendite von insgesamt 74 Prozent für die Anleger erzielen.

Bei der Umsetzung dieses Konzepts in die Praxis traten jedoch erhebliche Unregelmäßigkeiten auf. Aus diesem Grund hatte CLLB Rechtsanwälte im Auftrag zahlreicher Anleger Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.

In dem jetzt gemeldeten Fall war das Landgericht Berlin der Argumentation des Klägers gefolgt, wonach er durch die fehlerhaften Informationen im Prospekt zu dem Fonds PKF IV getäuscht worden sei.

Kein Einzelfall: Bereits am 3. März 2010 wurde die
Juragent AG von einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin
zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auch hier hätten die Richter einen direkten Schadenersatzanspruch des Anlegers gegen den ehemaligen Vorstand der Juragent AG bejaht, so CLLB Rechtsanwälte.

Sämtliche bisherigen Aufwendungen

Der Kläger muss jetzt so gestellt werden, als hätte er die Beteiligung an der Juragent AG nie gezeichnet. Das heißt: Das Unternehmen muss ihm sämtliche bisherige Aufwendungen aus der Beteiligung (Zeichnungssumme minus Ausschüttungen) sowie die ihm entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.

„Die Urteile machen Hoffnung“, sagt István Cocron, Experte für Kapitalmarktrecht im Münchner Büro der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Es sei wahrscheinlich, dass sich das entschlossene Vorgehen einzelner Geschädigter auszahle, so der Rechtsanwalt.

cllb/pan

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80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
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