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CLLB Rechtsanwälte: VR-Bank Aalen schließt Vergleich mit Apollo-Anleger

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11. Mai 2010
Die VR-Bank Aalen muss einem ihrer ehemaligen Kunden Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zahlen. Die schwäbischen Banker hatten dem Anleger eine Beteiligung an einem Filmfonds der Potsdamer Apollo Media GmbH empfohlen. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte hierfür 30.000 Euro bezahlt.

Das Landgericht Ellwangen hatte dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 31.238,63 Euro zugesprochen (siehe ConsultingStar, Bericht vom 2. März 2010). Gegen das Urteil hatte sowohl die beklagte Bank als auch der Anleger Berufung eingelegt.

Vergleich empfohlen

Am 8. April trafen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. In der mündlichen Verhandlung ließen die Richter durchblicken, dass sie die Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen würden. Grund: Die Bank hätte ihren Kunden darauf hinweisen müssen, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vor dem Erlösversicherer NEIS gewarnt hatte. Und: Sie hatte die Tatsache verschwiegen, dass sie für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen kassierte.

Bedenken hatten die Richter jedoch mit Blick auf den vom Kläger geltend gemachten entgangenen Gewinn. Deswegen rieten sie den Parteien zu einem Vergleich.

Die nunmehr erzielte Einigung entspreche dem Urteil des Landgerichts Ellwangen, so die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Aufgrund des Vereinbarung muss die VR-Bank Aalen dem geschädigten Anleger 31.238,63 Euro Schadensersatz zahlen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt viele Anleger insbesondere der ApolloMedia GmbH & Co. 3 bis 5. Filmproduktion KG, welche bei der jeweiligen Empfehlung zum Erwerb der Beteiligungen nicht darüber aufgeklärt wurden, dass bereits am 24.1.1997 sowie nochmals Mitte 1998 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden.

Aufgrund der beispielhaften Erwähnung der NEIS im Emissionsprospekt sind Anlageberater dazu verpflichtet, Erkundigungen über die NEIS einzuziehen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da sie dies in den der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bekannten Fällen ausnahmslos unterlassen haben und demzufolge die Anleger über die Zweifel an der Seriosität und Bonität der NEIS nicht in Kenntnis setzten, haben Anlageberater in diesen Fällen ihre Informationspflichten verletzt.

Mehrere positive Urteile

Der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geschlossene Vergleich fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die CLLB Rechtsanwälte zugunsten von Anlegern des Filmfonds erzielt haben. Darunter sind zwei Urteile von Oberlandesgerichten aus dem Jahr 2008. In diesen Fällen erhielten die Geschädigten immerhin zwei Drittel ihres Schadens ersetzt – ebenfalls im Wege eines Vergleichs, der schließlich vor dem Bundesgerichtshof geschlossen wurde.

Vor diesem Hintergrund rät die Kanzlei allen Anlegern, die Anteile an den Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 erworben haben, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Ansprechpartner ist Henning Leitz, Rechtsanwalt im Münchner Büro der Kanzlei CLLB. Der Experte für Kapitalanlagerecht hat bereits eine ganze Reihe von Apollo-Anlegern erfolgreich vertreten, und zwar vor den Landgerichten in Ellwangen und Düsseldorf sowie vor den Oberlandesgerichten Stuttgart und Köln.

cllb/pan

Weitere Informationen bei:

CLLB Rechtsanwälte
Dr. Henning Leitz
Liebigstraße 21
80538 München
Fon: 089 / 552 999 50
Fax: 089 / 552 999 90
Mail: Leitz @ cllb.de

web:
http://www.cllb.de

Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html

 

 

 


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