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CLLB Rechtsanwälte warnt Aktionäre der Equitable Settlement AG

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16. Mai 2010
Rund 8,6 Millionen Euro haben leichtgläubige Anleger in Aktien der Equitable Settlement AG gesteckt. Jetzt sollen sie frisches Geld nachschießen. Vor diesem Hintergrund rät die Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Vorsicht. Die Aktionäre sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Kanzlei.

Equitable Settlement ist ein Finanzdienstleister, der sich auf den Handel mit Forderungen spezialisiert hat. „Wir finanzieren den kurzfristigen Umsatz eines Unternehmens, indem wir für die offenen Forderungen sofort Zahlungen leisten“, heißt es auf der Website des Unternehmens mit Hauptsitz im schweizerischen Tägerwilen (Kanton Thurgau).

Kernkompetenz von Equitable Settlement sei die lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Schuldnerunternehmen", so das Unternehmen weiter. Ziel sei es, die Beziehung zwischen Gläubigern und Schuldnern nicht zu belasten und aus säumigen Schuldnern wieder zuverlässige und solvente Geschäftspartner" zu machen.

Außerordentliche Generalversammlung

Nicht ganz so gut klang das, was das Unternehmen seinen Aktionären auf einer „außerordentlichen Generalversammlung"
am 11. Mai mitzuteilen hatte. Nikola Breu, Rechtsanwältin im Münchner Büro der Kanzlei CLLB, war vor Ort. Die Expertin lässt ernste Zweifel am Geschäftsmodell von Equitable Settlement erkennen.

Breu stellt die rhetorische Frage, was mit den über 12 Millionen Schweizer Franken (rund 8,6 Millionen Euro) geschehen sei, die die Aktionäre eingezahlt hätten. Jedenfalls sei das Kapital
nur zu einem äußerst geringen Teil für das eigentliche operative Geschäft" verwendet worden, so die Rechtsanwältin mit Blick auf den Geschäftsbericht des Unternehmens.

Dem Bericht sei zu entnehmen, dass Equitable Settlement im Geschäftsjahr 2008/2009 nur 500.000 Franken für den Ankauf und die Eintreibung von Forderungen verwendet habe. Der Großteil des Geldes aber (über sechs Millionen Franken alleine im Geschäftsjahr 2008/2009) sei
versickert".

Genauer: Das Unternehmen habe damit Berater, Niederlassungen, Personal etc.bezahlt. Diesen „horrenden Ausgaben" stehe jedoch nur ein minimaler Ertrag aus dem operativen Geschäft in Höhe von 200.000 Franken gegenüber, kritisiert Breu.

Verkauf eigener Aktien als Erlöse verbucht

Damit nicht genug: Equitable Settlement weise die Erlöse, die das Unternehmen mit dem Verkauf der eigenen Aktien erzielte, in seinen Jahresabschlüssen als Erträge aus. Dieser „erstaunliche Umstand“ dürfte den meisten Aktionären bisher verborgen geblieben sein, so die Rechtsanwältin.

Den meisten Aktionären dürfte beim Erwerb der Aktien auch nicht bewusst gewesen sein, dass nicht nur Equitable Settlement bei dem Verkauf seiner Aktien (Nennwert 0,01 Franken) zu einem Preis von bis zu 5,20 Euro pro Stück Kasse machte, sondern auch die Gründungsaktionäre.

Allein der Hauptaktionär von Equitable Settlement, die Intrum SA. mit Sitz auf den Bahamas, habe 667.000 Franken erhalten, berichtet die Rechtsanwältin.

Und: Der neu bestellte Verwaltungsratspräsident Locher mache für die schlechte finanzielle Lage des Unternehmens nicht das bisherige Management verantwortlich, sondern die
Rufmordkampagne" im Internetforum „Wallstreet Online“ sowie die allgemeine Finanzkrise.

Kein Börsengang mehr geplant

Auch der angestrebte Börsengang, mit dem Equitable Settlement beim Verkauf seiner Aktien geworben hatte, ist vom Tisch: Equitable Settlement sei dafür zu klein. Dem Unternehmen fehle hierfür die „Kraft“, hieß es auf der Versammlung.

Nach Breus Ansicht weist der Fall Parallelen zu anderen Emissionsbetrugsfällen auf. Diese Fälle liefen stets nach dem folgenden Muster ab:

  • Gründung einer Aktiengesellschaft, meist in der Schweiz, da dort die Aktien nur einen Nennwert von 0,01 Franken haben müssen und nur 20 Prozent des Grundkapitals eingezahlt werden muss.
  • Die Gesellschaft bekommt eine gute Story verpasst: Man wirbt mit einer scheinbar profitablen Geschäftsidee.
  • Durch geschickte PR werden Erfolge vorgetäuscht: Hohe Nachfrage, ein anstehender Börsengang oder nicht genannte institutionelle Investoren, die ein Interesse an einem größeren Aktienpaket zeigen.
  • Die Aktien werden den Anlegern an der Haustür oder am Telefon als Geheimtipp" empfohlen und zu Mondpreisen veräußert.
  • Das hinter der Gesellschaft steckende Geschäft erweist sich in der Realtität als minimal und als Alibi-Aktivität.
  • Das von den Aktionären eingezahlte Kapital wird dem Unternehmen über Umwege entzogen. Am Ende haben die Hintermänner der Gesellschaft groß abkassiert, die Kleinaktionäre aber haben das Nachsehen. Die Aktien sind wertlos. Ein Verkauf unmöglich.

Derlei Fälle häuften sich in letzter Zeit, warnt die Rechtsanwältin. Und: Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen rate von einem Investment in solche Unternehmen ab.

cllb/pan

Weitere Informationen bei:

CLLB Rechtsanwälte
Nikola Breu
Liebigstraße 21
80538 München
Fon: 089 / 552 999 50
Fax: 089 / 552 999 90
Mail: breu @ cllb.de

web: http://www.cllb.de

Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html

 

 

 


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