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Bundesrechtsanwaltskammer warnt Kanzleien vor Scheck-Betrügern 
| Bundesrechtsanwaltskammer warnt Kanzleien vor Scheck-Betrügern |
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| 23. Juli 2010 | |
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Scheckbetrug zählt zu den klassischen Wirtschaftsdelikten. Neu daran ist, dass die Täter immer dreister werden. Jetzt versuchen sie sogar schon Rechtsanwälte über den Tisch zu ziehen. Das zeigt ein aktueller Bericht der Bundesrechtsanwaltskammer, Dachorganisation der regionalen Anwaltskammern in Deutschland.
Die Fälle laufen wie folgt ab: Per E-Mail wenden sich angebliche ausländische Mandanten an eine Kanzlei und bitten um Übernahme eines Mandats – verbunden mit der Aufforderung, den erforderlichen Vergütungsvorschuss zu benennen. Antwortet die Kanzlei und benennt sie dabei die Höhe des Vorschusses, treffen kurz darauf ein oder mehrere ausländische Bankschecks per Post ein – meist in US-Dollar ausgestellt. Erheblich höherer Betrag Die Schecksumme ist stets erheblich höher als der Betrag, der als Vergütungsvorschuss benannt wurde. Entweder soll der überschießende Betrag sofort an einen angeblichen Gläubiger weiter transferiert werden, der anderenfalls die wirtschaftliche Existenz bedrohende Schritte unternimmt. Oder die Überzahlung wird als Versehen deklariert und um sofortige Rücküberweisung gebeten, da die Geldmittel für die Fortführung des Betriebs von existenzieller Bedeutung seien.
Eine andere Variante ist die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung angeblicher Unterhaltsansprüche. Kurz darauf treffen Dollarschecks ausländischer Banken mit hohen Beträgen beim Anwalt ein. Auch hier soll das Geld nach Scheckeinlösung auf dem Anderkonto so schnell wie möglich weitertransferiert werden. Zwei Wochen bis zur Rückbuchung
Im internationalen Scheckverkehr kann der Zeitraum, in dem der Eingang vorbehalten bleibt, durchaus lang sein. In einem Fall dauerte es 14 Tage, bis die Gutschrift rückgebucht wurde, weil der Scheck gefälscht war. In diesem Zeitraum versuchen die angeblichen Mandanten, den Anwalt zu einer raschen Weiterüberweisung der angeblich bereits bei ihm eingegangenen Gelder zu veranlassen. Bei den Banken nachfragen
Die Kammer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass über Scheckgeld erst dann verfügt werden kann, wenn die Bank nicht nur den Scheckbetrag gutgeschrieben hat, sondern auch die wirksame Einlösung bestätigt. Da die Banken dies nicht von sich aus tun, ist unbedingt bei der Bank nachzufragen.
Die Adresse lautet: Littenstraße 9, 10179 Berlin. |









