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VIP Medienfonds 4: Kanzlei CLLB sieht neue Chancen für Anleger 
VIP Medienfonds 4: Kanzlei CLLB sieht neue Chancen für Anleger |
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| 14. Mai 2009 | |
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Viele Anleger des VIP Medienfonds 4 zögern, Ansprüche gegen die beteiligten Banken geltend zu machen. Eigentlich ist das unverständlich, denn die Prozesschancen der Geprellten stehen nicht schlecht. Zahlreiche Anleger hätten bereits erfolgreich gegen die Commerzbank AG geklagt, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Auch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs – die sogenannte Kick-back-Entscheidung vom 20. Januar 2009 (Aktenzeichen XI ZR 510/07) – verbessere die rechtliche Situation deutlich.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2008 (Aktenzeichen XI ZR 33/08) ermöglicht nunmehr auch Anlegern des VIP 4 Medienfonds – ungeachtet einer etwaigen Verjährung der Prospekthaftungsansprüche – ein Vorgehen gegen die HypoVereinsbank AG. Auch bei nur teilweiser Fremdfinanzierung
In der Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof im Wesentlichen klar, dass der Anleger seinen Darlehensvertrag auch bei nur teilweiser Fremdfinanzierung einer Beteiligung widerrufen kann, mit der Folge, dass er das Darlehen nicht mehr weiter bedienen muss und seine von ihm selbst geleistete Fondseinlage erstattet bekommt. Voraussetzung hierfür ist zum Einen ein verbundenes Geschäft und zum Anderen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Kapital zuzüglich Agio
Ein erfolgreicher Widerruf des Darlehens hätte zur Folge, dass der Anleger sein eingezahltes Kapital zuzüglich Agio erstattet bekommt und von den Darlehensverpflichtungen des „VIP 4-Darlehens“ frei wird. cllb/pan Weitere Informationen bei
CLLB Rechtsanwälte http://www.consultingstar.com/details/496.html |









