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DLA Piper berät First Data beim Verkauf eines Unternehmensbereichs

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29. Mai 2009
Rechtsanwälte der Kanzlei DLA Piper haben den österreichischen Zahlungsverkehrsspezialisten First Data beraten. Das Unternehmen wird sich künftig auf Innovationen konzentrieren und hat deswegen einen Teil seines sogenannten Processing-Geschäfts verkauft. Käufer des Unternehmensbereichs mit immerhin 130 Mitarbeitern sei SIX Card Solutions, so das Wiener Büro von DLA Piper.

First Data ist das technische Rückgrat des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Österreich. Das Unternehmen wickelt rund 471 Millionen Kartentransaktionen pro Jahr ab und betreibt das gesamte Terminalnetzwerk mit über 90.000 Bankomat-Kassen und fast 8.000 Bankomaten in Österreich. Außerdem entwickelt First Data Software für den kartenbasierten Zahlungsverkehr.

Anlass für den Verkauf

SIX Card Solutions ist eine Tochter der schweizerischen SIX Group. Diese betreibt die schweizerische Finanzplatzinfrastruktur und bietet weltweit Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und -abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr an.

Anlass für den Verkauf war das Auslaufen des gegenwärtigen Processing-Vertrages zwischen First Data und der PayLife Bank zur Jahresmitte 2011. Mit der jetzigen Vereinbarung will First Data sicherstellen, dass das Portfolio von der PayLife Bank reibungslos auf die Systeme von SIX Card Solutions übertragen wird.

Im Rahmen eines internationalen Auswahlverfahrens hat SIX Card Solutions im vergangenen Jahr den Zuschlag für das gesamte Acquiring-Processing und das Debit Issuing-Processing von PayLife erhalten.

Im Wesentlichen zwei Teile

SIX Card Solutions übernimmt jetzt von First Data im Wesentlichen zwei Unternehmensteile. Hier geht es um die Verarbeitung der Kartentransaktionen für PayLife und um Dienstleistungen, die vom österreichischen Rechenzentrum von First Data erbracht werden.

„Ich freue mich, unseren Klienten First Data Austria beraten zu haben“, sagt Martin Geiger, Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach. Jetzt müsse die Transaktion nur noch von den Wettbewerbsbehörden gebilligt werden, so der Rechtsanwalt.

dla/pan

 


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