Homepage
Nachrichten
Rechtsberatung
Kanzlei Heuking: Richter schließen Lücke im deutschen Vergaberecht 
Kanzlei Heuking: Richter schließen Lücke im deutschen Vergaberecht |
|
|
| 2. Juni 2009 | |
|
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs könnte die öffentliche Hand teuer zu stehen kommen. Die Karlsruher Richter hatten über Mehrkosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu entscheiden. Genauer: Es ging um jene Kosten, die bei Verzögerungen durch ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren entstehen. In einer aktuellen Mitteilung analysiert die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek die Entscheidung.
In dem Fall hatte ein Bauunternehmen von der Bundesrepublik Deutschland eine Mehrvergütung wegen erhöhter Stahl- und Zementkosten verlangt. Die Mehrkosten waren durch eine nachprüfungsbedingte Verzögerung entstanden. Fristen und Termine
Ein Vergabevertrag werde wie ausgeschrieben geschlossen, so die Kanzlei Heuking. Fristen und Termine bleiben zunächst unverändert, auch wenn sie nicht mehr einzuhalten seien. Die Parteien müssen sich aber über Termine und Kosten neu einigen, um die Vertragslücke zu schließen. Die Bauzeit sei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach den Grundsätzen von § 6 Nr. 3 und 4 VOB/B anzupassen, heißt es im Urteil. Sie werde regelmäßig um die Zeit der Verzögerung auf einen späteren Zeitraum verschoben. Dabei könne dem Bieter der Nachteil ausgeglichen werden, der durch eine ungünstigere Jahreszeit entstehe (Urteil vom 11. Mai 2009, Aktenzeichen VII ZR 11/08).
Nicht nur die Mehrkosten
Bereits in den Vergabeunterlagen |









