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Baker & McKenzie schlichtet Streit zwischen Printronix und TallyGenicom 
Baker & McKenzie schlichtet Streit zwischen Printronix und TallyGenicom |
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| 15. Juni 2009 | |
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Rechtsanwälte der Kanzlei Baker & McKenzie haben den US-Drucker-Spezialisten Printronix Inc. beraten. Printronix hatte versucht, seinen insolventen Konkurrenten TallyGenicom zu übernehmen, war dabei aber auf den Widerstand der europäischen Holding von TallyGenicom gestoßen.
Die Europäer hatten Rechte auf Patente, Markennamen und Lizenzen geltend gemacht und eine einstweilige Verfügung gegen Printronix erwirkt. Der Streit wurde sowohl in den USA als auch in Deutschland ausgetragen (United States Bankruptcy Court for the District of Delaware, Landgericht Stuttgart und Augsburg). Patente und Lizenzen
Die Parteien hätten sich jetzt geeinigt, so Baker & McKenzie in einer aktuellen Mitteilung. Die TallyGenicom AG mit Sitz in Ulm überträgt Printronix das "geistige Eigentum", also Patente und Lizenzen. Zudem bekommt Printronix die Vertriebsrechte für sämtliche Line Matrix- und Laser-Technologien, sowohl für Drucker, als auch für Verbrauchsmaterial.
Umstrittene Rechte Printronix darf jetzt weltweit Zeilenmatrix- und Laserdrucker sowie Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien unter der Marke TallyGenicom vertreiben. b&m/pan |









