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Baker & McKenzie schlichtet Streit zwischen Printronix und TallyGenicom

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15. Juni 2009
Rechtsanwälte der Kanzlei Baker & McKenzie haben den US-Drucker-Spezialisten Printronix Inc. beraten. Printronix hatte versucht, seinen insolventen Konkurrenten TallyGenicom zu übernehmen, war dabei aber auf den Widerstand der europäischen Holding von TallyGenicom gestoßen.

Die Europäer hatten Rechte auf Patente, Markennamen und Lizenzen geltend gemacht und eine einstweilige Verfügung gegen Printronix erwirkt. Der Streit wurde sowohl in den USA als auch in Deutschland ausgetragen (United States Bankruptcy Court for the District of Delaware, Landgericht Stuttgart und Augsburg).

Patente und Lizenzen

Die Parteien hätten sich jetzt geeinigt, so Baker & McKenzie in einer aktuellen Mitteilung. Die TallyGenicom AG mit Sitz in Ulm überträgt Printronix das "geistige Eigentum", also Patente und Lizenzen. Zudem bekommt Printronix die Vertriebsrechte für sämtliche Line Matrix- und Laser-Technologien, sowohl für Drucker, als auch für Verbrauchsmaterial.

Im Gegenzug behält die TallyGenicom AG die Rechte an Serial Matrix-, Inkjet- und Thermal-Drucktechnologien. Zudem können die Ulmer Line-Matrix- und Laserdrucker von Printronix beziehen und diese unter dem Label von TallyGenicom vertreiben.

Umstrittene Rechte

Dadurch werde sichergestellt, dass Printronix die umstrittenen IP-Rechte der TallyGenicom Gruppe erwirbt, heißt es in der Mitteilung von Baker & McKenzie. Das Gleiche gelte für die
weltweiten Vertriebsrechte in Bezug auf TallyGenicom Zeilenmatrix- und Laserdrucker.

Printronix darf jetzt weltweit Zeilenmatrix- und Laserdrucker sowie Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien unter der Marke TallyGenicom vertreiben.

b&m/pan

 


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