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Kanzlei CLLB: Haften prominente Namensgeber für ACI Dubai Fonds? 
Kanzlei CLLB: Haften prominente Namensgeber für ACI Dubai Fonds? |
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| 25. Juni 2009 | |
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Die Finanzkrise trübt auch die Geschäfte der Gütersloher Fondsgesellschaft Alternative Capital Invest, kurz ACI. Die Probleme betreffen die Dubai-Fonds II - IV. In einer aktuellen Mitteilung sagt die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wie sich die Zeichner dieser Fonds verhalten sollen.
In den Jahren 2007 und 2008 hatte ACI mehrere Immobilienprojekte im Emirat Dubai auf der arabischen Halbinsel initiiert. Hierzu gehörten auch Wohn- und Bürogebäude, die als mehrstöckige Bürotürme errichtet wurden. Schumacher, Lauda, Becker Aus Gründen der Medienwirksamkeit hätten die Gebäude die Namen von Prominenten erhalten, so CLLB Rechtsanwälte. Genauer: Michael Schuhmacher, Niki Lauda und Boris Becker gaben ihren guten Namen und erhielten hierfür hohe Vergütungen. In den vergangenen Wochen sickerte durch, dass es Schwierigkeiten mit diesen Projekten gibt. Dies musste auch das ACI-Management eingestehen: „Der Kaufpreis sollte vereinbarungsgemäß Ende des ersten Quartals 2009 gezahlt werden und daraus sodann die Schlusszahlungen an die Gesellschafter erfolgen. Ursprünglich geplant war, die Schlusszahlungen nach den in den Prospekten zugrunde gelegten Formalien und den damit verbundenen einzuhaltenden Fristen, entsprechend durchzuführen. Zum Bedauern der ACI werden sich die Schlusszahlungen verzögern“, heißt es auf der Website der Fondsgesellschaft. Laut CLLB warten mehrere tausend deutsche Anleger bislang erfolglos auf die versprochene Rendite von bis zu 60 Millionen Euro. ACI beteuert zwar, dass das Kapital der Anleger „weitestgehend gesichert“ sei, nennt jedoch keinen verbindlichen Auszahlungstermin. Mehrere Möglichkeiten „Für Anleger bestehen nun grundsätzlich mehrere Möglichkeiten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron vom Münchner CLLB-Büro. Neben Ansprüchen gegen die Fondsgesellschaft kämen hier auch Ansprüche gegen die prominenten Namenspaten in Betracht, so der Experte. Cocron verweist in diesem Zusammenhang auf ein neueres Urteil des Landgerichts Mosbach (Aktenzeichen: 1 O 135/06) wonach Prominente für Schäden einstehen, wenn sie Projekte, für die sie werben, nicht hinreichend geprüft haben.“ cllb/pan Weitere Informationen bei:
CLLB Rechtsanwälte mail: kanzlei @ cllb.de web: http://www.cllb.de Siehe auch Kanzleiprofil bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html
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