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Delta Korona: CLLB Rechtsanwälte reichen erste Klage ein 
Delta Korona: CLLB Rechtsanwälte reichen erste Klage ein |
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| 10. Juli 2009 | |
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Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat eine erste Schadensersatzklage im Fall Delta Korona S.L. eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Management von Delta Korona und gegen einen Anlageberater. Kläger ist ein Anleger, der eine Beteiligung an dem Unternehmen gezeichnet hatte.
In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Anleger Beteiligungen an Delta Korona erworben. Kein Wunder: Das Management von Delta Korona hatte mit dem Versprechen geworben, zehn Prozent Rendite pro Monat (!) zu zahlen. Das Geld der Anleger sollte in verschiedene Märkte investiert werden, darunter Forex, Dow Jones und DAX. Kapital nicht zurückgezahlt Bereits im Mai 2006 hatte Delta Korona erklärt, dass man die Tätigkeit beenden und das investierte Kapital an die Investoren zurückzahlen werde. Dies sei jedoch bis heute nicht geschehen, so CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage gegen das Management von Delta Korona stützt sich darauf, dass die Verantwortlichen keine Erlaubnis für die von ihnen getätigten Finanzgeschäfte hatten. Auch den entgangenen Gewinn Der Kläger will nicht nur sein Geld zurück. Er fordert auch den entgangenen Gewinn. Genauer: Er will so gestellt werden, wie wenn er sein Geld in eine festverzinsliche Kapitalanlage gesteckt hätte. Die Klage gegen Delta Korona, die die Kanzlei beim Landgericht Köln eingereicht hat, wird nicht die einzige bleiben. Weitere Prozesse seien in Vorbereitung, so Christian Luber, Rechtsanwalt bei CLLB. cllb/pan Weitere Informationen bei:
CLLB Rechtsanwälte mail: kanzlei @ cllb.de web: http://www.cllb.de Siehe auch Kanzleiprofil bei ConsultingStar: |









