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Kanzlei Heuking: Hamburger Gericht stärkt Makler-Rechte 
Kanzlei Heuking: Hamburger Gericht stärkt Makler-Rechte |
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| 21. Juli 2009 | |
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Immer wieder versuchen Immobilien-Investoren, Grundstücksmakler um ihre Courtage zu prellen. Der Trick: Die Investoren kaufen nicht selbst, sondern über eine Tochtergesellschaft. Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat jetzt eine Entscheidung erstritten, die derlei unseriöse Praktiken erschwert.
In dem Fall ging es um ein Einkaufszentrum: Eine Maklerin hatte ein Exposé über das Objekt an eine Immobiliengesellschaft übersandt und auf ihre Courtage hingewiesen. Die Gesellschaft zeigte sich interessiert, führte Verhandlungen und ließ die Immobilie schließlich durch eine eigens gegründete Objektgesellschaft – ihre Tochtergesellschaft – erwerben. Insolvente Tochtergesellschaft
Wenige Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufpreises scheiterte die Finanzierung. Die Tochtergesellschaft meldete Insolvenz an und zahlte weder den Kaufpreis noch die Maklercourtage. Daraufhin versuchte die Maklerin, ihre Forderung bei der Immobiliengesellschaft einzutreiben. Die Gesellschaft verweigerte die Zahlung. Begründung: Sie sei nicht Käuferin des Objektes gewesen. Grundsatz von Treu und Glauben Angesichts der engen Verbundenheit mit der Tochtergesellschaft könne sich die Immobiliengesellschaft nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, dass sie selbst gar nicht die Käuferin des Objektes sei (Beschluss vom 11. Mai 2009, Aktenzeichen 9 U 253/08, rechtskräftig). Die Entscheidung des Gerichts sei weit über den konkreten Fall hinaus bedeutsam, so Rechtsanwalt Mitzkus. „Jeder Makler ist gut beraten, nicht auf Provisionsansprüche gegen eine Holding- oder sonstige Muttergesellschaft zu verzichten, wenn diese das Objekt durch eine Tochtergesellschaft erwerben lässt“, sagt der Experte. hklw/pan |









