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Kanzlei CLLB: Lehmann-Geschädigte sollten sich beraten lassen 
Kanzlei CLLB: Lehmann-Geschädigte sollten sich beraten lassen |
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| 24. August 2009 | |
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Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Konkurs anmelden musste. Zehntausende Anleger, die Papiere dieser Bank gekauft hatten, verloren ihr Geld. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche Geschädigte vertritt, greift den Fall jetzt noch einmal auf. Erste Urteile geben Anlass zur Hoffung, so die Kanzlei in einer aktuellen Mitteilung. 15. September 2008: Die Verluste von Lehmann Brothers sind so hoch, dass sich die Notenbank und die Regierung der Vereinigten Staaten weigern, Garantien zu übernehmen. Lehmann muss Insolvenz anmelden. Wenig später wird bekannt, dass das Bankhaus in nur einem Jahr fast 20 Milliarden US-Dollar verloren hat. Weltweit brechen die Börsen ein. Keiner will mehr Geld verleihen. Am Abgrund „Zwischen dem 15. September und dem 5. Oktober stand die Finanzwelt nur Millimeter vor dem Abgrund", so der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück vergangene Woche. Warum die US-Regierung die Lehman-Pleite zugelassen habe, habe er nie ganz verstanden. Ihm sei lediglich klar gewesen, dass auch andere systemrelevante Institute pleitegehen könnten. Lehman sei wohl ein Test gewesen, so Steinbrück weiter. Ein Test mit verheerenden Folgen. Die Folgen treffen auch mehrere zehntausend Deutsche, die ihr Geld unter anderem in Lehmann-Zertifikate gesteckt hatten. Häufig war die US-Bank nicht einmal selbst die Herausgeberin der Zertifikate, sondern eine Lehman-Tochter mit Sitz auf den niederländischen Antillen. Vor Gericht müssen die Banken, welche mit den Lehmann-Papieren gehandelt hatten, Farbe bekennen: War die Gefahr eines Totalverlustes nicht schon Wochen vorher absehbar? Haben die Banken ihren arglosen Kunden nicht sogar Sicherheit vorgetäuscht, obwohl längst keine mehr vorhanden war? Kannten sie nicht jene Warnliste der Ratingagentur Standard & Poors, auf der der Name Lehmann Brothers bereits im März 2008 auftauchte? Zumindest soviel scheint klar: Wenn ein Anleger Lehmann-Papiere kurz vor der Insolvenz gekauft hat, hätte ihn seine Bank intensiv beraten müssen. Noch nicht abschließend Welche Chancen die Geschädigten vor Gericht haben, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Immerhin: Die Landgerichte Hamburg, Potsdam und Frankfurt am Main haben Klagen von geschädigten Lehman-Anlegern stattgegeben. Andere Gerichte haben Schadensersatzklagen abgewiesen. „Diese Entwicklung in der Rechtsprechung bestätigt letztendlich das, was wir bereits nach Bekanntwerden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Da der Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbiete sich eine generalisierende Betrachtungsweise, so der Experte. „Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung", sagt Liebl. Jene Skeptiker, die ein Vorgehen gegen die beratenden Banken für aussichtslos hielten, seien widerlegt. Wirtschaftlich und sinnvoll „Auch für unsere Kanzlei hat es sich in den vergangenen Wochen und Monaten bestätigt, dass eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Anleger wirtschaftlich sinnvoll sein kann“, ergänzt der Rechtsanwalt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat sich in der Vergangenheit mit verschiedenen Banken und Sparkassen für ihre Mandanten außergerichtlich einigen können. Auch mit Kreditinstituten, die zunächst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten spätestens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb nach wie vor allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte Mehr Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html Und:
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