ConsultingStar.com – Nachrichten und Exklusiv-Informationen über Consultants und andere Professionals


Homepage - Nachrichten - Rechtsberatung - Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erfolgreich gegen Commerzbank


Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erfolgreich gegen Commerzbank

Drucken E-Mail
26. August 2009
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet einen Prozesserfolg gegen die Commerzbank. Kläger war ein Geldanleger, der sich auf Anraten der Bank mit der stolzen Summe von 350.000 Euro an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG beteiligt hatte. Es handele sich nicht um den ersten der Erfolg dieser Art, so die Kanzlei in einer aktuellen Mitteilung.

Ein wichtiger Ansatzpunkt im Prozess sei der unterbliebene Hinweis der Bank auf Kick-Back-Zahlungen gewesen, heißt es weiter in der Mitteilung.

Versteckte Provisionen

Diese versteckten Provisionen, die der Bank zuflossen, hätten den Ausschlag in dieser Sache gegeben, so die Rechtsanwälte (Landgericht München, Aktenzeichen 22 O 100/09).

Dieser Aspekt greife wahrscheinlich auch bei ähnlichen Fällen, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Beispiele: Medienfonds von LHI, Hannover Leasing oder KGAL. Anleger, die auf Anraten ihrer Bank hier investiert hätten, sollten Schadensersatz fordern, so Kainz.

Presseveröffentlichungen zufolge drohen den Anlegern einiger Medienfonds massive Steuernachzahlungen. Dies obwohl den Initiatoren der Fonds kein kriminelles Handeln vorgeworfen werde. Beispielhaft sei hierfür der KGAL Fonds Nr. 131 genannt, bei dem die Betriebsprüfung vor kurzem abgeschlossen wurde.

Andere Bewertung

Die Finanzverwaltung begründet ihr Vorgehen damit, dass sie die Schuldübernahmen der Banken nun rechtlich anders bewertet. Wie der Branchendienst Fondstelegramm mitteilte, sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Barwert der Schuldübernahme-Zahlungen gleich im ersten Jahr zu aktivieren ist, was die Verlustzuweisungen an die Anleger erheblich vermindert und somit zu Steuernachzahlungen führt.

Anleger, die von ihrem Berater nicht über die Risiken und/oder die Provisionen beim Erwerb ihrer Medienfondsbeteiligung in Kenntnis gesetzt wurden, können daher grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.

Dieser Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, die Beteiligung rückwirkend abzuwickeln: Der Anleger erhält sein eingezahltes Kapital zzgl. eines entgangenen Gewinns erstattet und wird bei Fremdfinanzierung von weiteren Darlehensverbindlichkeiten freigestellt. Ebenfalls zu erstatten sind steuerliche Nachteile, wie etwa Säumniszinsen, regelmäßig aber nicht die Steuernachzahlung an sich.

Rechtsanwalt Kainz rät den betroffenen Anlegern, sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

cllb/pan

Nähere Informationen bei:

CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: +49-030-288 78 96 0
Fax.:+49-030-288 78 96 20
mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
web:
http://www.cllb.de

Mehr Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html

Und:
http://www.consultingstar.com/rechtsberatung/cllb-rechtsanwaelte-lehmann-geschaedigte-sollten-sich-beraten-lassen.html

 


Stichwortsuche
Durchsuchen Sie alle Nachrichten und Profile von ConsultingStar.com



Neu registriert


Umfrage
Yahoo-Chef Thompson hat seinen Lebenslauf frisiert - und muss gehen. Richtig so?