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Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erfolgreich gegen Commerzbank 
Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erfolgreich gegen Commerzbank |
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| 26. August 2009 | |
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet einen Prozesserfolg gegen die Commerzbank. Kläger war ein Geldanleger, der sich auf Anraten der Bank mit der stolzen Summe von 350.000 Euro an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG beteiligt hatte. Es handele sich nicht um den ersten der Erfolg dieser Art, so die Kanzlei in einer aktuellen Mitteilung.
Ein wichtiger Ansatzpunkt im Prozess sei der unterbliebene Hinweis der Bank auf Kick-Back-Zahlungen gewesen, heißt es weiter in der Mitteilung. Versteckte Provisionen Diese versteckten Provisionen, die der Bank zuflossen, hätten den Ausschlag in dieser Sache gegeben, so die Rechtsanwälte (Landgericht München, Aktenzeichen 22 O 100/09). Dieser Aspekt greife wahrscheinlich auch bei ähnlichen Fällen, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Beispiele: Medienfonds von LHI, Hannover Leasing oder KGAL. Anleger, die auf Anraten ihrer Bank hier investiert hätten, sollten Schadensersatz fordern, so Kainz. Presseveröffentlichungen zufolge drohen den Anlegern einiger Medienfonds massive Steuernachzahlungen. Dies obwohl den Initiatoren der Fonds kein kriminelles Handeln vorgeworfen werde. Beispielhaft sei hierfür der KGAL Fonds Nr. 131 genannt, bei dem die Betriebsprüfung vor kurzem abgeschlossen wurde. Andere Bewertung
Die Finanzverwaltung begründet ihr Vorgehen damit, dass sie die Schuldübernahmen der Banken nun rechtlich anders bewertet. Wie der Branchendienst Fondstelegramm mitteilte, sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Barwert der Schuldübernahme-Zahlungen gleich im ersten Jahr zu aktivieren ist, was die Verlustzuweisungen an die Anleger erheblich vermindert und somit zu Steuernachzahlungen führt.
cllb/pan |









