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Kanzlei CLLB: Ex-Manager der insolventen EECH AG verurteilt

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25. September 2009
Gute Nachrichten für geprellte Anleger der European Energy Consult Holding AG (EECH): Das Landgericht Hamburg hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Unternehmens verurteilt. Der Manager muss Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten tragen. Das meldet das Münchner Büro der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Das Hamburger Unternehmen hatte hoch verzinste Inhaber-Schuldverschreibungen verkauft. Das Geld der Anleger sollte in Windkraft- und Solarprojekte fließen. Im März vergangenen Jahres musste die EECH AG jedoch Konkurs anmelden.

30.000 Euro Schadensersatz

Das Landgericht Hamburg habe nun erstmals den Klagen von drei Anlegern in vollem Umfange stattgegeben, heißt es in einer Mitteilung von CLLB Rechtsanwälte. Der Beklagte sei zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt worden. Außerdem müsse er die gesamten Verfahrenskosten tragen, so die Kanzlei.

Die Richter sind der Ansicht, dass der EECH-Vorstand Kapitalanlagebetrug begangen hat. Ihre Entscheidungen stützen sie teilweise darauf, dass die EECH AG das Geld der Anleger in erheblichem Umfang nicht Projekte zur Erzeugung regenerativer Energien investiert hatte, sondern zum Ankauf von Kunstwerken verwendete.

Nach Auffassung des Gerichts und der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hätte im Prospekt zur „Anleihe Solar“ angegeben werden müssen, dass die Gelder aus den Inhaberteilschuldverscheibungen auch für den Ankauf von Kunstwerken verwendet werden.

Vorsätzlich gehandelt

Das Gericht stellte in seinen Entscheidungsgründen fest, dass der Vorstand vorsätzlich gehandelt hat und daher den Anlegern den ihnen entstandenen Schaden nebst Verfahrenskosten in voller Höhe ersetzen muss.

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte hat über seinen Rechtsanwalt bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Er bestreitet weiterhin, dass die EECH AG Kunst gekauft habe.

Dies ist nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte jedoch nur schwer nachvollziehbar, weil die EECH AG
wegen dieser Geschäfte bereits in einem anderen Verfahren vom Hanseatischen Oberlandesgericht rechtskräftig zur Rückzahlung der Anleihen verurteilt wurde. Die Tatsache, dass das Unternehmen Kunstwerke gekauft habe, sei mithin gerichtsbekannt, so CLLB Rechtsanwälte.

Und: Der Ankauf von Kunst durch die EECH AG werde auch im Geschäftsbericht des Unternehmens aus dem Jahr 2005 erwähnt (Jahresabschluss vom 31.12.2005). Im Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts sei der Beklagte Vorstand der EECH AG gewesen, betont die Kanzlei.

Dennoch bleibe abzuwarten, wie das Hanseatische Oberlandesgericht den Sachverhalt beurteile, so CLLB Rechtsanwälte.

cllb/pan

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80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
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mail: kanzlei @ cllb.de

web: http://www.cllb.de

Siehe auch Kanzleiprofil bei ConsultingStar:

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