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Steuerberater fordern gleichen Strafrechtsschutz wie Rechtsanwälte Drucken E-Mail
18. Februar 2010
Der Deutsche Steuerberaterverband macht Front gegen die Bundesregierung. Grund: Die Freiberufler fühlen sich benachteiligt, weil der Gesetzgeber den Kreis strafprozessual privilegierter Rechtsanwälte weiter ziehen möchte, den Steuerberatern dagegen keinen Schutz zubilligt.

Stein des Anstoßes ist der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ vom 17. Dezember 2009.

Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete

Die Novelle sieht vor, die Gleichstellung von Rechtsanwälten mit den bisher in § 160a Abs.1 Strafprozessordnung geschützten Berufsgruppen der Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten zu erreichen.

Der in Berlin ansässige Steuerberater-Verband fordert die Bundesregierung auf, Steuerberater und Rechtsanwälte gesetzlich gleich zu behandeln und den Schutz zeitgleich für beide Berufsgruppen in Kraft treten zu lassen.

Die Nichteinbeziehung der Steuerberater stellt nach Ansicht des Verbands einen Verstoß gegen den sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz dar (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland).

Gleiches Schutzbedürfnis

Die Regierung verkenne völlig, dass das Vertrauensverhältnis der Steuerberater zu ihren Mandanten in gleicher Weise des Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen bedürfe, wie dies auch bei Rechtsanwälten der Fall sei.

Steuerberater
hätten nicht nur die gleichen Berufspflichten wie Rechtsanwälte, sie seienOrgane der Steuerrechtspflege", betont der Verband.

dstv/pan

 


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