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Deloitte: Smarte Steuerstrategie macht Banken wieder flott Drucken E-Mail
7. Juni 2009

Langsam aber sicher winden sich Banken und andere Finanzdienstleister aus der Krise. Höchste Zeit, die Steuerstrategie anzupassen, sagen die Experten des Prüfungs- und Beratungshauses Deloitte. Handlungsbedarf sieht Deloitte vor allem bei Unternehmen, die Staatsgelder in Anspruch nehmen.

Der aktuelle Deloitte-Report „Adding value in a time of volatility – Tax Topics for the Financial Services Industry“ zeigt, wie die Unternehmen der Finanzbranche kontrolliert aus der Krise steuern können.

Integraler Bestandteil

„Die Krise zwingt viele Unternehmen dazu, ihr Geschäftsmodell und die entsprechenden Strategien neu auszurichten. Oft wird dabei der Einfluss der Steuerfrage unterschätzt. Ob Staatsbeteiligung, Deinvestition oder Neuausrichtung des operativen Geschäfts: In allen diesen Bereichen kann sie eine wichtige, sogar entscheidende Rolle übernehmen – und sollte daher integraler Bestandteil der Finanzplanung im Unternehmen werden“, sagt Marion Farnschläder, Partnerin im Bereich Steuern von Deloitte.

Um aktuelle Verluste insbesondere in der Finanzindustrie steuerlich geltend zu machen und mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen, ist eine dezidierte Kenntnis der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen erforderlich – vor allem das Fristenmanagement ist hier enorm wichtig. Der CFO des Unternehmens muss deshalb die unterschiedlichen Steuergesetze genau beachten – und die Steuerabteilung des Unternehmens eng in alle relevanten Entscheidungsprozesse einbinden. Besondere Beachtung sollte die – je nach Gesetzgebung eingeschränkte – Möglichkeit des Verlustvortrags finden sowie die Tatsache, dass buchmäßige Verluste nicht unbedingt zeitnah nutzbar sind und sich erst später „bezahlt“ machen.

Inanspruchnahme von Staatsgeldern


Generell beeinflussen Restrukturierungsmaßnahmen die Steuereffizienz von Unternehmen – so sollte beispielsweise bei Akquisitionen von Beginn an die Steuerabteilung involviert werden. Bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, z. B. durch Staatsgelder, ist zu bedenken, dass bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse der Verlustvortrag gleichfalls eingeschränkt sein kann. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Realisierung des Good-/Bad-Bank-Modells geboten, denn mehr noch als anderswo ändert der Staatseinfluss die Bedingungen für die Steuerplanung der Unternehmen in solchen Fällen erheblich.

Verrechnungspreise müssen ebenfalls der aktuellen Marktentwicklung angepasst werden. Prinzipiell empfiehlt sich ein gründlicher Review der unternehmensinternen Verrechnungspreis-Richtlinien. Dabei sollte der Fokus stärker als zuvor auf dem Transfer geistigen Eigentums liegen. Stand dieser Bereich bislang in der Schwerpunktsetzung eher hinter Services und Kapital zurück, so wird ihm künftig deutlich mehr Beachtung zuteil werden – entsprechende Ansätze finden sich unter anderem in Richtlinien der OECD als auch der aktuellen US-Gesetzgebung.

Chance zur Optimierung


Für viele Unternehmen ist die Krise Anlass für eine grundlegende Umgestaltung von Prozessen und Organisationsformen in den Bereichen Accounting, Controlling und Treasury, insbesondere mit Blick auf das Enterprise Resource Planning (ERP). Auch hier sollte die Steuerabteilung einbezogen werden, um von Beginn an das Maximum aus der künftigen Systempolicy holen zu können. Das Spektrum ist breit gefächert und reicht vom globalen Steuerreporting bis zur steigenden Bedeutung von Steuerschätzungen und ihrem Realitätsabgleich. Dabei sind viele Unternehmensbereiche betroffen, unter anderem die Finanz- und Personalabteilung. Nicht zuletzt spielen bei der Neuausrichtung Faktoren wie die ab 2010 EU-weit gültige B2B-Place-of-Supply-Regelung eine Rolle.

Die Steuerfrage spielt eine weit reichende Rolle – bis hin zu den Vergütungsmodellen der Führungskräfte: Auch dabei müssen sämtliche Veränderungen auf ihre steuerlichen Konsequenzen und Implikationen hin analysiert werden“, sagt Farnschläder. Hier gelte das Gleiche wie bei krisenbedingten Restrukturierungsmaßnahmen und der Neubetonung von Intellectual Property bei Verrechnungspreisen: Die Herausforderungen sind groß. Aber auch die Chancen, durch gezielten Einsatz der Steuerabteilung Vorteile für das Unternehmen zu erreichen“, so die Steuer-Expertin.

tte/pan

 


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