KPMG-Studie: Zürich ist ein Zentrum der Wirtschaftskriminalität
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25. Januar 2011 |
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Am Finanzplatz Zürich blühen nicht nur legale Geldgeschäfte. Die Stadt ist auch ein Tummelplatz für Wirtschaftskriminelle. Das dokumentiert eine neue Studie der Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG.
KPMG hat hierfür alle Wirtschaftsdelikte mit einer Schadenssumme von umgerechnet rund 38.000 Euro analysiert – und zwar fast ausschließlich jene, die bei einem Schweizer Strafgericht zur Anklage gebracht wurden.
52 größere Fälle
Ergebnis: In der Schweiz gab es im vergangenen Jahr 52 größere Fälle von Wirtschaftskriminalität. Fast die Hälfte dieser Verbrechen wurde vor Züricher Gerichten zur Anklage gebracht. Bei den 24 Fällen in Zürich ging es um eine Schadenssumme von immerhin 198 Millionen Schweizer Franken – rund 152 Millionen Euro.
Der Schaden, der insgesamt durch die Wirtschaftsdelikte des vergangenen Jahres in der Schweiz angerichtet wurde, beläuft sich auf knapp 365 Millionen Franken (rund 280 Millionen Euro). Im Vorjahr seien es 57 Fälle mit einer Schadenssumme von 1,5 Milliarden Franken gewesen, so KPMG.
Die Experten von KPMG warnen jedoch davor, von einem Trend zu weniger Kriminalität zu sprechen. Und dies aus gutem Grund: Ursache für die hohe Schadenssumme im Jahr 2009 war ein einzelner Fall – laut KPMG der größte jemals in der Schweiz behandelte Fall von organisierter Kriminalität und Geldwäscherei.
Geräuschlose Beendigung
Die Schadenssumme könnte 2010 zudem gesunken sein, weil die geschädigten Unternehmen vermehrt auf eine geräuschlose Beendigung von Kriminalfällen setzten. Das heißt: In vielen Fällen einigten sich die Unternehmen mit kriminellen Managern oder Mitarbeitern und verzichteten auf eine Strafanzeige.
Laut Studie dürfte das wahre Ausmaß der Wirtschaftskriminalität weitaus höher sein als die nüchternen Zahlen suggerieren. Nur bei schätzungsweise einem Fünftel aller Fälle würden die Justizbehörden eingeschaltet, so KPMG. Viele Wirtschaftsdelikte würden zudem nicht vor Gericht verhandelt, sondern per Strafbefehl sanktioniert oder mangels Beweisen eingestellt.
pan
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