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Deloitte: Gute Corporate Governance braucht den Gesetzgeber 
Deloitte: Gute Corporate Governance braucht den Gesetzgeber |
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| 23. Juli 2009 | |
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Wer ethisches Verhalten in der Wirtschaft durchsetzen und Aktionäre schützen will, sollte auf gesetzliche Regeln pochen. Freiwillige Maßnahmen wie Compliance Systeme oder die Vorbildfunktion des Topmanagements („Tone at the Top“) sind weniger hilfreich. Das zeigt eine neue Studie des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte.
Zahlreiche Skandale am sogenannten Neuen Markt der Frankfürter Wertpapierbörse sorgten für Empörung in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung. Als Reaktion darauf beschloss die damalige Bundesregierung vor knapp sieben Jahren einen 10-Punkte-Plan für eine bessere Corporate Governance. Rechte gestärkt, Pflichten verschärft In den folgenden Jahren hat der Gesetzgeber die Rechte von Aktionären gestärkt und die Pflichten des Aufsichtsrats und der Wirtschaftsprüfer verschärft. Deloitte wollte nun wissen, wie es um die Wahrnehmung und Umsetzung der neuen Regeln bestellt ist. Hierfür haben die Wirtschaftsprüfer 87 kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie 59 Finanzanalysten befragen lassen, und zwar vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen.
Die Fragen drehten sich um Bestimmungen zur Offenlegung zusätzlicher Informationen wie z.B. das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Ferner Regelungen zur Stärkung der Aufsicht und Kontrolle wie z.B. das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) sowie allgemein die Compliance und der „Tone at the Top“ (Vorbildfunktion der Unternehmensspitze). Kaum Kenntnisse über Aufsichtsbestimmungen
Im Unterschied zu den Transparenzbestimmungen sind die Regelungen zur Aufsichts- und Kontrollverschärfung bei Unternehmen und Finanzanalysten generell unbekannter – vor allem jene, die auf Wirtschaftsprüfer abzielen und die Unternehmen nur indirekt betreffen. Die Wahrnehmung der gesetzlich nicht geregelten Themengebiete Compliance und „Tone at the Top“ differieren stark: Während Erstere häufig sogar im Detail im Bewusstsein der Betroffenen verankert ist, spielt die Vorbildfunktion der Unternehmensspitze aus Sicht der Befragten kaum eine Rolle – insbesondere Finanzanalysten messen dem Begriff nur rudimentäre Bedeutung zu. Die Studie mit dem Titel: „Stärkung der Corporate Governance in Deutschland – Umsetzungsstand und Effektivität“ ist bei Deloitte erhältlich. tte/pan |









