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Deloitte: Gute Corporate Governance braucht den Gesetzgeber

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23. Juli 2009
Wer ethisches Verhalten in der Wirtschaft durchsetzen und Aktionäre schützen will, sollte auf gesetzliche Regeln pochen. Freiwillige Maßnahmen wie Compliance Systeme oder die Vorbildfunktion des Topmanagements („Tone at the Top“) sind weniger hilfreich. Das zeigt eine neue Studie des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte.

Zahlreiche Skandale am sogenannten Neuen Markt der Frankfürter Wertpapierbörse sorgten für Empörung in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung. Als Reaktion darauf beschloss die damalige Bundesregierung vor knapp sieben Jahren einen 10-Punkte-Plan für eine bessere Corporate Governance.

Rechte gestärkt, Pflichten verschärft

In den folgenden Jahren hat der Gesetzgeber die Rechte von Aktionären gestärkt und die Pflichten des Aufsichtsrats und der Wirtschaftsprüfer verschärft. Deloitte wollte nun wissen, wie es um die Wahrnehmung und Umsetzung der neuen Regeln bestellt ist.

Hierfür haben die Wirtschaftsprüfer 87 kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie 59 Finanzanalysten befragen lassen, und zwar vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen.

Die Fragen drehten sich um Bestimmungen zur Offenlegung zusätzlicher Informationen wie z.B. das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Ferner Regelungen zur Stärkung der Aufsicht und Kontrolle wie z.B. das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) sowie allgemein die Compliance und der „Tone at the Top“ (Vorbildfunktion der Unternehmensspitze).

Ergebnis: In den Unternehmen sind vor allem die Regelungen zur Offenlegung von Managergehältern sowie zu den Directors’ Dealings im Detail bekannt.

Im Gegensatz dazu schätzen Finanzanalysten ihren Kenntnisstand hier deutlich geringer ein: So wissen beispielsweise 37 Prozent kaum etwas über die Regelungen zur Transparenz von Prüfungshonoraren – im Einklang dazu halten sowohl Unternehmen als auch Finanzanalysten deren Offenlegung für am wenigsten vertrauensbildend.

Die hierfür wichtigsten Maßnahmen sind für beide Gruppen die Directors’ Dealings sowie die Weiterentwicklung der Rechnungslegungsnormen HGB/IFRS.

Kaum Kenntnisse über Aufsichtsbestimmungen

Im Unterschied zu den Transparenzbestimmungen sind die Regelungen zur Aufsichts- und Kontrollverschärfung bei Unternehmen und Finanzanalysten generell unbekannter – vor allem jene, die auf Wirtschaftsprüfer abzielen und die Unternehmen nur indirekt betreffen.

Insgesamt weisen die Finanzanalysten zwar noch weniger Detailkenntnisse auf. Sie halten jedoch den Einfluss der Transparenzvorschriften auf unternehmerische Entscheidungen und auf das Entscheidungsverhalten der Finanzanalysten für wichtiger als die Unternehmensvertreter.

Als wirksamste Maßnahmen werden übereinstimmend der Bilanzeid und die Festlegung von Ausschlussgründen für Abschlussprüfer bezeichnet 
– mithin also Maßnahmen, die der Gesetzgeber verbindlich angeordnet hat.

Die Wahrnehmung der gesetzlich nicht geregelten Themengebiete Compliance und „Tone at the Top“ differieren stark: Während Erstere häufig sogar im Detail im Bewusstsein der Betroffenen verankert ist, spielt die Vorbildfunktion der Unternehmensspitze aus Sicht der Befragten kaum eine Rolle insbesondere Finanzanalysten messen dem Begriff nur rudimentäre Bedeutung zu.

Die Studie mit dem Titel: „Stärkung der Corporate Governance in Deutschland – Umsetzungsstand und Effektivität“ ist bei Deloitte erhältlich.

tte/pan

 


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