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KPMG lässt PwC das Abwerben von Mitarbeitern verbieten 
KPMG lässt PwC das Abwerben von Mitarbeitern verbieten |
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| 28. September 2009 | |
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Im Oberhaus der deutschen Wirtschaftsprüfer liegen die Nerven blank. Die Nummer 2 der Branche, KPMG, hat den Branchenprimus PricewaterhouseCoopers (PwC) verklagt. Der Vorwurf: PwC habe KPMG-Mitarbeiter abgeworben – und dabei geltendes Recht verletzt.
Hintergrund: Im vergangenen Juni hatten mehrere Berater gekündigt, die bis dato bei KPMG für das Geschäftsfeld Financial Risk Management/Asset Management gearbeitet hatten. Sie waren zu PwC gewechselt. „Gezielte Abwerbung"
„Die Anzahl und die zeitliche Übereinstimmung der Kündigungen lassen auf eine gezielte und planmäßige Abwerbung schließen, die aus unserer Sicht die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet“, heißt es in einer ConsultingStar vorliegenden Mitteilung von KPMG. Nicht ganz astrein Dem ersten Anschein nach ist es KPMG zumindest gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass das Verhalten von PwC nicht ganz astrein war. Jedenfalls haben die Frankfurter Richter PwC untersagt, weitere Mitarbeiter von KPMG abzuwerben. Aber: Wie der Begriff „einstweilige Verfügung" schon ahnen lässt, ist die Entscheidung nur vorläufiger Natur. Das Gericht habe dem Antrag zudem nur teilweise und ohne Anhörung von PwC stattgegeben, so KPMG. PwC wird die Entscheidung sicher nicht auf sich beruhen lassen, sondern im sogenannten Hauptsacheverfahren um sein Recht kämpfen. Ein Sprecher von PwC lehnte jedoch eine Stellungnahme gegenüber ConsultingStar mit dem Hinweis auf „das laufende Verfahren" ab.
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