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KPMG lässt PwC das Abwerben von Mitarbeitern verbieten

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28. September 2009
Im Oberhaus der deutschen Wirtschaftsprüfer liegen die Nerven blank. Die Nummer 2 der Branche, KPMG, hat den Branchenprimus PricewaterhouseCoopers (PwC) verklagt. Der Vorwurf: PwC habe KPMG-Mitarbeiter abgeworben – und dabei geltendes Recht verletzt.

Hintergrund: Im vergangenen Juni hatten mehrere Berater gekündigt, die bis dato bei KPMG für das Geschäftsfeld Financial Risk Management/Asset Management gearbeitet hatten. Sie waren zu PwC gewechselt.

„Gezielte Abwerbung"

Die Anzahl und die zeitliche Übereinstimmung der Kündigungen lassen auf eine gezielte und planmäßige Abwerbung schließen, die aus unserer Sicht die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet“, heißt es in einer ConsultingStar vorliegenden Mitteilung von KPMG.

KPMG hat zwischenzeitlich beim Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Ziel: Stopp der Abwerbemaßnahmen. KPMG habe dabei glaubhaft gemacht, dass PwC die Mitarbeiter „in unlauterer Weise zum Zwecke der systematischen Behinderung und Ausbeutung“ abgeworben habe, heißt es in der Mitteilung von KPMG.

Aber: Nach deutschem Recht ist selbst das „planmäßige Abwerben" von Mitarbeitern durch einen Konkurrenten erlaubt. Rechtswidrig ist das Abwerben laut Rechtsprechung nur, wenn die bei der Abwerbung angewandten Mittel oder der erstrebte Zweck „sittlich zu missbilligen“ sind.

Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Konkurrent den Mitarbeiter überredet, seinen Job ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist zu quittieren. Oder: Wenn der Konkurrent das Unternehmen durch das Abwerben von Mitarbeitern bewusst behindern oder schädigen will.

Nicht ganz astrein

Dem ersten Anschein nach ist es KPMG zumindest gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass das Verhalten von PwC nicht ganz astrein war. Jedenfalls haben die Frankfurter Richter PwC untersagt, weitere Mitarbeiter von KPMG abzuwerben.

Aber: Wie der Begriff einstweilige Verfügung" schon ahnen lässt, ist die Entscheidung nur vorläufiger Natur. Das Gericht habe dem Antrag zudem nur teilweise und ohne Anhörung von PwC stattgegeben, so KPMG.

PwC wird die Entscheidung sicher nicht auf sich beruhen lassen, sondern im sogenannten Hauptsacheverfahren um sein Recht kämpfen. Ein Sprecher von PwC lehnte jedoch eine Stellungnahme gegenüber ConsultingStar mit dem Hinweis aufdas laufende Verfahren" ab.

pan

 


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