CLLB Rechtsanwälte: Gericht stärkt Rechte geschädigter Anleger
4. September 2009
Nicht nur Banken, auch freie Anlageberater müssen die Karten offen auf den Tisch legen. Falls sie ihren Kunden nicht sagen, was sie an Provision kassieren, riskieren sie eine Niederlage vor Gericht. Diesen Schluss zieht die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 1. September 2009, Aktenzeichen  7 O 195/08).

In dem Verfahren macht ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater geltend.

Innenprovisionen von der Emittentin

Der Mandant werfe dem Berater vor, ihn nicht über die Risiken des von ihm gezeichneten Fonds DCM GmbH & Co. Vermögensaufbau 1 KG aufgeklärt zu haben, so die Kanzlei in einer aktuellen Mitteilung. Außerdem habe der Berater verschwiegen, dass er für die Vermittlung des Fonds Innenprovisionen von der Emittentin erhalten habe.

Mit ihrem Beschluss folgen die Wiesbadener Richter den Landgerichten Hamburg und Düsseldorf. Diese hatten bereits in früheren Verfahren die sogenannte Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch auf freie Anlageberater angewendet.

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass eine Bank offen legen muss, ob und in welcher Höhe sie Provisionen erhält. Begründung: Nur so könne der Kunde erkennen, ob die Bank vor allem solche Geldanlagen empfehle, an der sie selbst besonders gut verdiene. Konsequenz: Bei unterlassener Aufklärung haftet die Bank. Hat der Kunde mit seiner Anlage Geld verloren, muss die Bank Schadensersatz leisten.

Auch auf andere Fälle

Die Wiesbadener Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen von Anleger-Anwälten, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf andere Fälle anwenden wollen.

Auch die Stiftung Warentest interpretiert die neue Rechtsprechung in diesem Sinne. Die Berliner Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass auch Versicherungsvertreter verschärft haften: Wegen der unterschiedlichen Höhe von Provisionen für verschiedene Policen unterlägen die Vertreter einem ähnlichen Interessenkonflikt wie Anlageberater, so die Stiftung auf einer ihrer Websites.

Betroffene, die bei einer Geldanlage oder beim Abschluss eines Versicherungsvertrags Geld verloren hätten, sollten sich „unbedingt so bald wie möglich“ an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, rät die Stiftung Warentest.

cllb/pan


Weitere Informationen bei:

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 2
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90

mail: kanzlei @ cllb.de

web: http://www.cllb.de

Siehe auch Kanzleiprofil bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html