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14. Mai 2009 |
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Viele Anleger des VIP Medienfonds 4 zögern, Ansprüche gegen die beteiligten Banken geltend zu machen. Eigentlich ist das unverständlich, denn die Prozesschancen der Geprellten stehen nicht schlecht. Zahlreiche Anleger hätten bereits erfolgreich gegen die Commerzbank AG geklagt, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Auch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs – die sogenannte Kick-back-Entscheidung vom 20. Januar 2009 (Aktenzeichen XI ZR 510/07) – verbessere die rechtliche Situation deutlich.
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