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Aulinger Rechtsanwälte: Compliance muss nicht teuer sein

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17. Dezember 2010
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Dabei spielt die Personalabteilung eine wichtige Rolle. Entsprechende Compliance-Maßnahmen seien nicht einmal teuer, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Bochumer Anwaltskanzlei Aulinger.

Wenn arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden, könne das fatale Auswirkungen haben, warnt Inken Hansen, Rechtsanwältin bei Aulinger. Nicht nur das Betriebsklima, die Motivation und die Arbeitsleistung würden in Mitleidenschaft gezogen. Der Ruf des gesamten Unternehmens stehe auf dem Spiel, so die Expertin.

Hansen verweist auf drei Fälle aus der Praxis, die zeigen, wie schnell ein Unternehmen ins schiefe Licht gerückt werden kann.

Bericht im Fernsehen

Im ersten Fall hatte das Regionalfernsehen einen kritischen Bericht über ein bekanntes Familienunternehmen gesendet. Grund: Lohndumping. Eine Reinigungsfirma, die für das Unternehmen arbeitet, hatte angeblich nicht einmal den Mindestlohn gezahlt, so der Vorwurf.

Das Familienunternehmen stellte die Leitung der Reinigungsfirma zur Rede. Es stellte sich heraus, dass diese den Tarif durchaus berücksichtigt hatte. Die Firma hatte aber einen Festlohn gezahlt. Wegen nicht dokumentierter und nicht bezahlter Mehrarbeit war der tarifliche Mindeststundenlohn unwissentlich unterschritten worden.

Im zweiten Fall hatte ein Betriebsrat damit gedroht, bei einer Betriebsversammlung den Datenschutz im Unternehmen zum Thema zu machen. Grund: Das Unternehmen hatte systematisch Krankendaten von Kurzzeitkranken ausgewertet, um Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen.

Große Empörung

Juristisch mag die Vorgehensweise korrekt gewesen sein. Dennoch war die Empörung groß. Das Management musste befürchten, dass alle datenschutzrechtlich sensiblen Bereiche auf den Prüfstand geraten könnten. Die Kosten der Überprüfungsmaßnahmen wären empfindlich hoch gewesen.

Das Arbeitsrecht setze Grenzen, nicht nur bei Kündigungen oder Schadenersatzforderungen, sondern auch bei Überwachungsmaßnahmen. „Gerade der Mitarbeiterdatenschutz ist bei allen Maßnahmen zu beachten – nicht nur bei den sogenannten Rasterfahndungen zur Korruptionsbekämpfung, sondern auch bei alltäglichen Fragen wie der Durchsicht von E-Mails“, sagt Hansen.

Im dritten Fall hatte eine ausländische Mitarbeiterin auf Zahlung einer Entschädigung geklagt. Begründung: Ihr Vorgesetzter habe sie diskriminiert. Es stellte sich heraus, dass sie der Vorgesetze wiederholt kritisiert hatte – und dabei auch Sätze wie „Wo hast du eigentlich deinen Schulabschluss gemacht?“ gefallen waren.

System zur Vermeidung von Risiken

Derlei Vorfälle könnten teuer werden, wenn kein System zur Vermeidung und Abwehr von Diskriminierungen existiere, sagt Hansen. Außerdem leide das Arbeitgeber-Image. Dabei ließen sich arbeitsrechtliche Risiken mit relativ einfachen Mitteln begrenzen.

Der erste und wichtigste Schritt bestehe darin, bereits im Vorfeld die konkreten Verhältnisse zu analysieren, so Hansen. Man müsse fragen, welche Bereiche im Unternehmen besonders fehleranfällig seien und wo die größten Schäden für das Unternehmen entstehen könnten. So lasse sich auch der zeitliche und finanzielle Aufwand einer Compliance-Prüfung begrenzen.

pan

 


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