Homepage
Nachrichten
Rechtsberatung
Biogasanlage Penkun: Kanzlei CLLB prüft Anleger-Ansprüche 
| Biogasanlage Penkun: Kanzlei CLLB prüft Anleger-Ansprüche |
|
|
| 24. Juni 2009 | |
|
Öko-Fonds sind ein Renner. Dies vor allem dann, wenn fette Renditen winken – so wie beim GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG. Wie die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte jetzt mitteilt, drohen den Anlegern, die ihr Geld in diesen Fonds gesteckt haben, herbe Verluste.
Die Fondsinitiatoren lockten mit Renditen von insgesamt elf Prozent pro Jahr. Rund 5500 Anleger bissen an. Mit den so eingeworbenen 100 Millionen Euro sei die Biogasanlage Penkun finanziert worden, so CLLB Rechtsanwälte.
Neufassung des Gesetzes
Diese Rechnung sei jedoch ohne den Gesetzgeber gemacht worden: Eine Neufassung des Energie-Einspeisegesetzes (EEG) stelle die Wirtschaftlichkeit des gesamten Fondsproduktes in Frage, so die Experten von CLLB. Folge: Den Anlegern drohen erhebliche Verluste. Provisionen nicht offengelegt?
Insbesondere wurde nach Schilderung der Anleger oftmals auch nicht auf den Umstand hingewiesen, dass die Banken „Kick-backs“ (Provisionszahlungen) für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben. cllb/pan Weitere Informationen bei:
CLLB Rechtsanwälte mail: kanzlei @ cllb.de web: http://www.cllb.de Siehe auch Kanzleiprofil bei ConsultingStar: |









