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CLLB Rechtsanwälte: Frist läuft für Anleger bei isländischer Landesbank Drucken E-Mail
19. Juli 2009
Die ausländischen Kunden der isländischen Landesbank (Landsbanki Island) sind verunsichert. Sie warten bislang vergeblich auf verbindliche Informationen über die von ihnen investierten Gelder. In einer aktuellen Mitteilung sagt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wie sich diejenigen verhalten sollen, die Anleihen der Landesbank gezeichnet haben.

Die Bank steckt in massiven Schwierigkeiten. Seit Oktober letzten Jahres wird das Institut von der Finanzaufsichtsbehörde des Landes verwaltet. Am 20. Februar 2009 fand in der isländischen Hauptstadt Reykjavik die erste Gläubigerversammlung statt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war für ihre Mandanten vor Ort und hat deren Interessen vertreten.

Geringe Chancen

„Die Versammlung im Februar brachte für die Anleger nur wenig Hoffnung“, sagt Rechtsanwalt Cocron vom Münchner Büro der Kanzlei CLLB.  Die Chancen, dass die Betroffenen das Geld zurückbekommen, das sie in Anleihen der Bank investiert hätten, seien äußerst gering.

Auch die Kommunikation mit den Organen der Landsbanki Island verlaufe teilweise sehr schleppend, so der Experte. So wurde der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte trotz mehrfacher Anforderungen bis heute kein offizielles Protokoll über das Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung übermittelt.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger wohl mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, so Cocron.  In jedem Fall werde er aber die Interessen seiner Mandanten auch auf der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung am 23. November 2009 in Island vertreten. Auf dieser Versammlung werde sich hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestünden und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept existiere.

Einmaliger Fall

Die Pleite einer europäischen Staatsbank ist einmalig in der jüngeren europäischen Geschichte. Von daher geht Cocron davon aus, dass sich sowohl die EU, als auch die Regierung in Island bemühen werden, die Schäden klein zu halten.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 30. Oktober 2009. Nach einem Schreiben, das der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vorliegt, werden nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zu diesem Datum bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.

CLLB Rechtsanwälte hat diese Formalien für die von ihr vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibe nun das Ergebnis der weiteren Gläubigerversammlung abzuwarten, so die Kanzlei.

cllb/pan


Weitere Informationen bei:

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 2
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90

mail: kanzlei @ cllb.de

web: http://www.cllb.de

Siehe auch Kanzleiprofil bei ConsultingStar:

http://www.consultingstar.com/details/496.html

 

 


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