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Falk Fonds 76: CLLB Rechtsanwälte melden Prozesserfolg 
Falk Fonds 76: CLLB Rechtsanwälte melden Prozesserfolg |
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| 8. Oktober 2009 | |
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Die Santander Consumer Bank muss für einen Fehler haften, welcher der Allbank beim Vertrieb des Falk Fonds 76 unterlaufen war. Dies teilt das Berliner Büro der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Experten hatten einen Mandanten vertreten, der eine Beteiligung an dem Fonds erworben und den Kauf teilweise über die Allbank finanziert hatte.
Eine Tochtergesellschaft des US-Konzerns General Electric hatte die Allgemeine Privatkundenbank AG, kurz Allbank, 2003 erworben. Inzwischen hat die Bank ihren Eigentümer erneut gewechselt und firmiert nun als Santander Consumer Bank. Initiator des Falk Fonds 76 ist die Falk-Gruppe – einer der größten deutschen Anbieter für geschlossene Immobilienfonds. Das Emissionsvolumen der von Falk aufgelegten Fonds belief sich auf über drei Milliarden Euro. Fast 30.000 Anleger hatten Anteile an den zahlreichen Fonds der Gruppe erworben. „Sichere Altersvorsorge“ Wie viele andere Immobilienfonds war auch der Falk-Fonds 76 als sichere Altervorsorge angepriesen worden. Ende 2004 geriet Falk jedoch in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Hauptgrund war der schwache Immobilienmarkt. Die Einnahmegarantien platzten. Der Falk Fonds 76 verlor rapide an Wert. Vor diesem Hintergrund hatte der Anleger den mit der Allbank geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Dies war möglich, weil die Bank in ihrem Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hatte. CLLB Rechtsanwälte stützten sich in dem Prozess auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs und waren mit dieser Argumentation vor dem Oberlandesgericht Celle erfolgreich. Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag des Mandanten decke sich mit jener Widerrufsbelehrung, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Deswegen sei das Urteil des Bundesgerichtshofs auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, so die Kanzlei in einer aktuellen Mitteilung. Geld zurück Folge: Der Anleger kann sich von seinen nahezu wertlos gewordenen Fondsanteilen trennen und muss insbesondere keine weiteren Tilgungsraten an die Santander Consumer Bank zahlen. Die bereits gezahlten Raten bekommt er erstattet – ebenso wie das Eigenkapital, das er in die Fonds gesteckt hatte. Im Ergebnis steht der Anleger so, als hätte er die Fondsanteile nie erworben und als hätte er nie ein Darlehen zu deren Finanzierung aufgenommen. Rat der Experten von CLLB Rechtsanwälte: Anleger, die Falk Fonds oder andere Kapitalanlagen über die Allbank oder eine andere Bank finanziert haben, sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Möglicherweise stehe auch ihnen das Recht zu, den Darlehensvertrag zu widerrufen und sich so von einer Fehlinvestition zu befreien, so die Kanzlei. cllb/pan Weitere Informationen bei:
CLLB Rechtsanwälte Weitere Informationen über CLLB Rechtsanwälte bei ConsultingStar: http://www.consultingstar.com/details/496.html
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