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Heuking, Cohausz streiten erfolgreich für Laminat-Hersteller Egger

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14. September 2009
Die Kanzleien Heuking Kühn Lüer Wojtek und Cohausz & Florack haben zwei deutsche Gesellschaften der österreichischen Egger-Gruppe erfolgreich vor Gericht vertreten. Dabei ging es um ein Patentverletzungsverfahren, das ein Egger-Konkurrent angestrengt hatte.

Die Egger-Gruppe ist ein Familienunternehmen mit rund 5.500 Mitarbeitern. Mit einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro zählt Egger zu Europas führenden Herstellern von Holzwerkstoffen, insbesondere auch von Laminatböden. Sitz des Konzerns ist St. Johann in Tirol.

Profile sind geschützt

Der Markt für Bodenbeläge ist hart umkämpft. Patente spielen eine wichtige Rolle. So sind zum Beispiel bestimmte Profile der Verriegelungselemente geschützt. Ebenso bestimmte Verlegeverfahren.

Die zur Classen-Gruppe gehörende Akzenta Paneele + Profile GmbH hatte versucht, durch eine Patentverletzungsklage gegen zwei deutsche Gesellschaften des Egger-Konzerns zu erreichen, dass bestimmte Laminat-Fußbodenpaneele nicht mehr in Deutschland hergestellt und angeboten werden dürfen.

Diese Klage war auf ein Patent gestützt, das ein bestimmtes Verfahren zum Verlegen von Laminatfußböden unter Schutz stellt (EP 1 200 690 - in Fachkreisen auch „Torsionspatent“ genannt).

Die Egger-Gesellschaften seien dabei von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten worden, so die Kanzlei in einer aktuellen Mitteilung. Ebenfalls auf der Seite von Egger stritten Patentanwälte der Düsseldorfer Kanzlei Cohausz & Florack.

Akzenta hatte sich von der Kanzlei Krieger Mes & Graf v. der Groeben, der Kanzlei Lippert, Stachow & Partner sowie von Boehmert & Boehmert vertreten lassen.

Eggerts Anwälte konnten die Richter davon überzeugen, dass die Egger-Produkte ein besonderes Profil haben und auf nicht patentverletzende Weise verlegt werden. Das Landgericht Düsseldorf habe die Klage in vollem Umfang abgewiesen, so die Kanzlei Heuking. Das Urteil ist rechtskräftig.

Paneele im Gerichtsflur verlegt

Die Paneele wurden vor den Augen der Richter im Gerichtsflur verlegt. Das hat die Sache schnell und eindeutig geklärt“, sagt Anton Horn, im Patentrecht spezialisierter Partner von Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.

Wir begrüßen dieses Urteil. Es entspricht vollständig unseren Erwartungen", kommentiert Stefan Pletzer, Leiter Vertrieb und Marketing von Egger Retail das Urteil.

Wie die Kanzlei Heuking weiter mitteilt, ist noch eine von Egger eingelegte Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent beim Bundespatentgericht anhängig. Ein Termin sei noch nicht bestimmt, so Heuking Kühn Lüer Wojtek.

hklw/pan

 


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