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Kanzlei Ashurst vertritt Biotest AG erfolgreich vor Bundesgerichtshof 
Kanzlei Ashurst vertritt Biotest AG erfolgreich vor Bundesgerichtshof |
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| 8. Februar 2010 | |
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Sie sind der Schrecken von Aufsichtsräten und Vorständen: Lästige Dauerredner auf den Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften. Einer von ihnen bekam gestern vom höchsten deutschen Zivilgericht sozusagen einen Maulkorb verpasst. Er unterlag in einem Prozess gegen den hessischen Biotech-Konzern Biotest.
Der Aktionär hatte versucht, einen Hauptversammlungsbeschluss der Biotest AG anzufechten. Mit dem Beschluss hatte die Mehrheit der auf der Hauptversammlung vertretenen Aktionäre die Satzung der Aktiengesellschaft geändert. Zeitkonto von maximal 45 Minuten Die geänderte Satzung gibt dem Leiter der Hauptversammlung das Recht, Debatten auf 22 Uhr 30 Uhr zu begrenzen und das Frage- und Rederecht von Aktionären zu beschränken. Einzelne Wortmeldungen kann er auf 15 Minuten, bei mindestens drei weiteren Rednern sogar auf zehn Minuten begrenzen. Zudem darf der Versammlungsleiter nach der Satzung einem Aktionär ein Zeitkonto von maximal 45 Minuten für Fragen und Wortbeiträge zuteilen.
Die Einschränkungen seien gerechtfertigt, um Missbrauch zu verhindern, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (Entscheidung vom 8. Februar 2010, Aktenzeichen: II ZR 94/08). Kein leichter Sieg: Die Richter der Vorinstanz (Oberlandesgericht Frankfurt) hätten die Sache noch anders gesehen, so Ashurst in einer aktuellen Mitteilung. Mittel gegen eine unangemessene Ausweitung Auch wenn die Satzungsregelungen konkrete Vorgaben für die Rede- und Fragerechtsbeschränkungen enthalten, gilt trotzdem, dass diese Beschränkungen auch im Einzelfall angemessen sein müssen“, sagt Ashurst-Anwalt Reinhard Eyring, der die Biotest AG in dieser Sache federführend betreut hatte. Die Satzung von Biotest schreibe dies ausdrücklich vor, betont der Rechtsanwalt. Die Satzung gebe dem Versammlungsleiter lediglich die Möglichkeit, eine unangemessene Ausweitung des Rede- und Fragerechts durch einige wenige Aktionäre zu verhindern, so Eyring weiter. Hierdurch fördere man die Diskussionskultur und wahre gleichzeitig die Interessen aller Aktionäre. pan |









