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Haarmann, Hemmelrath & Partner: Kläger vergleichen sich mit Werhahn Drucken E-Mail
16. Oktober 2009
Ein komplexes Steuermandat und ein unzufriedener Klient führen zum Zusammenbruch einer der bekanntesten deutschen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften. Es folgt eine jahrelange, erbittert geführte Auseinandersetzung vor mehreren Gerichten. Nun aber haben sich Haarmann, Hemmelrath & Partner und der Neusser Familienkonzern Werhahn außergerichtlich geeinigt.

Mit einst 1200 Mitarbeitern gehörte Haarmann, Hemmelrath & Partner zu den führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland.

Die Sozietät hatte für den rheinischen Familienkonzern seinerzeit ein Steuersparmodell entworfen. Dabei ging es um den Verkauf einer Tochterfirma der zu Werhahn gehörenden Märkischen Bau-Union (MBU) an die spanische Santander-Bank.

Mehrere Prozesse

Aufgrund des nun geschlossenen Vergleichs wird Werhahn eine unbekannte Summe an die ehemaligen Partner von Haarmann Hemmelrath zahlen – als Ausgleich für „die Aufwendungen und Nachteile", welche die Kläger durch unberechtigte Vorwürfe und eine Klage Werhahns wegen angeblicher Falschberatung erlitten haben.

Den Prozess wegen Falschberatung hatte der Bundesgerichtshof zugunsten der Sozietät entschieden: Die Klage wurde im März dieses Jahres abgewiesen.

Da war der Ruf von Haarmann, Hemmelrath & Partner jedoch längst ruiniert. Die Sozietät hatte sich deswegen bereits Ende 2005 aufgelöst. Kaum ein Mandant hatte noch Vertrauen, kaum ein junger Anwalt oder Berater wollte noch bei Haarmann Hemmelrath arbeiten.

Nach dem Sieg im ersten Prozess strengten die ehemaligen Partner der Sozietät ihrerseits eine Klage gegen Werhahn an und forderten 68,6 Millionen Euro Schadensersatz.

Stillschweigen vereinbart

Kanzleigründer Wilhelm Haarmann hatte in einem separaten Verfahren gegen Werhahn geklagt. Er soll weitere 3,2 Millionen Euro Schadensersatz gefordert haben. Auch dieses Verfahren sei mit dem jetzigen Vergleich abgeschlossen, so die Parteien.

Über Einzelheiten habe man Stillschweigen vereinbart, teilten beide Seiten mit. Dies betrifft insbesondere die Höhe der Vergleichssumme. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass Werhahn etwa zehn bis 15 Prozent des Streitwertes in Höhe von insgesamt über 71 Millionen Euro zahlen wird.

pan

 


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