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Nürnberger Steuerrechtler: IFRS für deutschen Mittelstand ohne Belang Drucken E-Mail
Nürnberg, 8. Juni 2007 – ftg. Bei einer flächendeckenden Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS für kleine und mittlere Unternehmen anstelle der bisherigen handelsrechtlichen Bilanzen wären die meisten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter in Deutschland überfordert. Auch viele Banken könnten die Zahlen weder richtig interpretieren noch in ihre erst vor wenigen Jahren auf „Basel II“ abgestimmte Analysesoftware integrieren. Zu diesem Schluss kommt der Nürnberger Steuerrechtler Prof. Helmut Bräuer in einer heute von der FACT TREUHAND GMBH verbreiteten Medienmitteilung.

Im Fall der Verpflichtung zur IFRS-Bilanzierung fehle es nicht nur an den nötigen Fachkenntnissen und den EDV-technischen Voraussetzungen, so Bräuer. Es sei auch noch nicht geklärt, wie die Besteuerungsgrundlagen und Gläubigerschutzvorschriften in Einklang mit deutschem Recht gebracht werden sollen.

Aber auch eine freiwillige Einführung des Standards ist nach Meinung des Steuer-Experten nicht sinnvoll. „Eine Einführung von IFRS geht an der Realität des Mittelstandes völlig vorbei“. Die genannten Voraussetzungen für den Bilanzierungsstandard betreffen nur drei Prozent der mittelständischen Unternehmen in Deutschland. „Dazu bedarf es keines gesonderten Rechnungslegungswerkes“, sagt Bräuer.

Bislang sind nur börsennotierte Unternehmen zu einem Konzern­abschluss nach IFRS verpflichtet. Derzeit werden rund 4000 mittelständische Unternehmen nach ihrer Bereitschaft befragt, eine im Februar dieses Jahres vorgelegte reduzierte Version von IFRS auf freiwilliger Basis einzuführen. „Der Nutzen von IFRS steht allerdings in keinem Verhältnis zu den rechtlichen Unwägbarkeiten und finanziellen Nachteilen“, betont Bräuer. Eine gesetzliche Umsetzung sei allenfalls „in zehn bis 15 Jahren denkbar“.
 
  Datum: 16.05.2008

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