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Kanzlei Steinhübel informiert Anleger der Göttinger Gruppe |
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Stuttgart, 12. Juni 2007 - s&b/pan. Nach zwei Insolvenzanträgen gegen die Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, haben das Amtsgericht Göttingen und das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit erreichten die Nachrichten über die Entwicklung der Göttinger Gruppe in der vergangenen Woche ihren vorläufigen negativen Höhepunkt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Steinhübel & von Buttlar bietet den Betroffenen in dieser Situation eine erste Orientierung auf einer Informationsveranstaltung in Stuttgart.
In der Berichterstattung war vom größten deutschen Anlageskandal der Nachkriegsgeschichte die Rede. Die Empfehlungen der jeweiligen Autoren fallen unterschiedlich aus. Die einen raten, die Zahlungen einzustellen, die nächsten empfehlen die fristlose Kündigung von Ratensparverträgen und wieder andere meinen, momentan könne nur abgewartet werden.
Auch an der Frage, ob der Anleger fachkundige Unterstützung benötigt, scheiden sich die Geister. Die einen sind davon überzeugt, der enttäuschte Anleger brauche jetzt unbedingt einen Anwalt. Die anderen sind der Ansicht, mit der Beauftragung eines Advokaten werde nur gutes Geld schlechtem hinterher geworfen. Unsicherheit herrscht auch bei der Frage, ob bei der Securenta AG nach den Insolvenzanträgen noch etwas zu holen sei. Ebenso wenig ist klar, ob der Insolvenzverwalter von den Anlegern Nachschüsse verlangt.
Bei dieser Vielfalt an Meinungen, Ratschlägen und Bewertungen verliert der Anleger leicht den Überblick. Die Kanzlei Steinhübel & von Buttlar gibt Betroffenen in dieser Situation eine erste Orientierung.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
16.06.2007
11 Uhr
in 70597 Stuttgart
Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart)
werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?
Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
Nachschussverpflichtungen bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Diese kann telefonisch unter 0711 / 3275610 oder
per E-Mail (
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) erfolgen.
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Datum: 16.05.2008
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