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Startseite Nachrichten Wirtschaftsprüfung Berichtspflicht von Versicherungen: Deloitte analysiert IASB-Vorschläge
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Berichtspflicht von Versicherungen: Deloitte analysiert IASB-Vorschläge |
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Düsseldorf/München, 18. Juli 2007 – dd/pan. Vergleichbare Konzernabschlüsse und mehr Informationen für potenzielle Investoren: Das sind die Ziele der International Financial Reporting Standards, kurz IFRS. Von der angestrebten Transparenz ist man jedoch noch weit entfernt, auch und vor allem in der Versicherungsbranche. Jetzt aber zeichnen sich umfangreiche Änderungen ab, so ein Experte des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte Deutschland mit Blick auf die jüngsten Aktivitäten des International Accounting Standards Board (IASB).
„Das IASB hat ein Diskussionspapier vorgelegt, das sich mit der Darstellung von Versicherungsverträgen beschäftigt“, erklärt Marc Böhlhoff, Partner Insurance bei Deloitte. Würden die in dem Papier diskutierten Maßnahmen in die Realität umgesetzt, stünden die die Versicherungen vor erheblichen Problemen, sagt Böhlhoff. Dies betreffe insbesondere die Forderung nach relevanteren Informationen zu Betrag, Terminierung und Wahrscheinlichkeit zukünftiger Cashflows, so der Experte.
Hier weitere Details des Papiers:
Die bislang gebräuchliche Bewertung aller Versicherungspflichten auf Kostenbasis wird abgelöst durch jährliche Schätzungen der vertraglich festgehaltenen Cashflows, des Zeitwerts des Geldes (Diskontierung) sowie der Margen einschließlich von Risikomargen und Servicemargen. Die Bewertung auf Basis dieser Bausteine führt zum CEV (Current Exit Value) – der Summe, die der Versicherer am Berichtstag zahlen müsste, wollte er alle seine gesamten vertraglichen Rechte und Pflichten sofort veräußern.
Nur begrenzt vergleichbar
Eine Deloitte-Analyse führender deutscher Versicherungsunternehmen zum Thema Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS zeigt: , dass der überwiegende Teil der Versicherer für die Darstellung der Versicherungstechnik die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP verwendet.
Ein weiterer Teil der Gesellschaften nutzt weiterhin handelsrechtliche Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen. Auch unter Verwendung der Angaben und Erläuterungen im Anhang ist ein Vergleich nicht möglich, da die beiden Ansätze sehr konträr sind und von teilweise sehr unterschiedlichen Grundsätzen ausgehen.
Der Ansatz und die Bewertung von Abschlusskosten, der nach handelsrechtlichen Grundsätzen unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen ist, während nach US-GAAP zunächst eine Aktivierung erfolgt, stellt beispielsweise einen wesentlichen Unterschied dar.
Bewertung von Verbindlichkeiten
Anders im Fall der künftigen Bewertung von Verbindlichkeiten: Hier wird bereits vorab deutlich, dass der Ansatz des IASB spürbare Auswirkungen haben wird. Doch stellt sich die Frage, ob die Absicht des IASB, einen Gleichklang zwischen der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten und Versicherungsprodukten zu erreichen, realistisch ist.
Für Versicherer bedeuten die regelmäßigen Schätzungen unter Einschluss künftiger Zahlungsströme eine aufwändige Identifizierung vieler Cashflow-relevanter Szenarien. So sind Unternehmen nach der neuen Regelung angehalten, zu jedem Bilanzstichtag umfassende Szenarioanalysen und Simulationsrechnungen durchzuführen.
„Für die Versicherungswirtschaft würde dies eine weitreichende Umstellung bedeuten – und vor allem mittelgroße und kleinere Versicherer müssten erhebliche Investitionen in die Strukturierung und Flexibilisierung ihrer Datenhaushalte vornehmen“, so Böhlhoff.
Zahlreiche Fragen
Die Ermittlung des CEV mittels unverzerrter Schätzungen über erwartete Prämien, Schäden und Kosten, der Diskontierung sowie der Einbeziehung der Risikomarge (die bislang eher als Risikopuffer betrachtet wurde) setzt darauf, dass ein Versicherer grundsätzlich sämtliche Verbindlichkeiten zu jedem Zeitpunkt am Markt veräußern kann – was in der Realität so nicht gegeben ist.
Da sich Versicherungsprodukte nicht in einem Business-to-Business-Markt bewegen, Versicherungen keine standardisierten Finanzinstrumente sind und nicht an Börsen gehandelt werden, ist der Ansatz eines Versicherungsvertrags zum CEV eher eine Fiktion.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Bewertung von Langzeitverträgen wie Lebens- und Krankenversicherungen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Abschlusskosten kann trotz der an sich hoch profitablen Abschlüsse am Jahresende zunächst ein Verlust zu verzeichnen sein. Ein solches Resultat würde dem Kapitalmarkt eher irritieren als nutzen.
Ökonomische Realität
Anstelle unsicherer, starrer, gegebenenfalls auch stochastischer Berechnungsmethoden zur Wertermittlung von Versicherungsverträgen scheint es daher angebracht, die existierenden Informationsressourcen der Versicherer in den Mittelpunkt zu rücken und einen Wert zu finden, der den ökonomischen Realitäten entspricht.
„Unsere Untersuchung der Versicherungsunternehmen hat gezeigt, dass die Branche die neuen internationalen Reglungen bislang zur Kenntnis genommen hat. In den kommenden Monaten gilt es über Interessenverbände Einfluss auf das IASB auszuüben und die Frist zur Kommentierung zu nutzen, sagt Böhlhoff.
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Datum: 12.05.2008
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