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Unternehmensberater: Limited-Unternehmen haben ein Imageproblem |
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Bonn, 18. Juli 2007 - bdu/pan. Unternehmensgründer sollten lieber zweimal überlegen, bevor sie sich für eine britische Limited-Gesellschaft entscheiden. Unternehmen mit dieser Rechtsform haben zumindest in Deutschland keinen besonders guten Ruf. Diese Ansicht vertritt der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater unter Berufung auf eine aktuelle Umfrage. Dort ist im Detail nachzulesen, auf welche Nachteile sich die Limited-Chefs gefasst machen müssen.
Vor allem Kreditgeber und Lieferanten, aber auch andere Partner, zu denen Gründer gerne langfristige Beziehungen aufbauen würden, sind Limited-Unternehmen gegenüber äußerst skeptisch. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „GmbH-Reform und Limited-Gründung“ des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., und des Wirtschaftsmagazins impulse, an der 217 Führungskräfte aus Consultingfirmen teilgenommen haben.
Knapp 70 Prozent der Befragten halten es für sinnvoll, auf die wachsende Nachfrage nach Limited-Gründungen mit der vom Gesetzgeber geplanten Reform des derzeitigen GmbH-Rechts zu reagieren.
Weniger Stammkapital
Unentschieden fällt die Bewertung für den geeignetesten Weg aus: 37 Prozent votieren für die GmbH-Reform mit Absenkung des Schwellenwerts für das erforderliche Stammkapital auf 10.000 Euro und bürokratischen Erleichterungen, aber ohne die Einführung einer Ltd-ähnlichen Unternehmergesellschaft (UG).
32 Prozent machen sich für eine Kombination beider Elemente stark. Jeder fünfte Consultant befürwortet, die „alte GmbH-Form“ komplett beizubehalten und durch eine neue Unternehmergesellschaft zu ergänzen. Nur jeder Zehnte kann sich vorstellen, den Wettkampf der bestehenden Systeme entscheiden zu lassen.
Wachsender Zuspruch
Wo liegen aber aus Beratersicht die wesentlichen Gründe, warum Ltd-Gründungen in Deutschland wachsenden Zuspruch finden? 93 Prozent der Experten sehen den Hauptvorteil für Gründer darin, mit dieser Rechtsform vor allem kostengünstig und schnell am Markt auftreten zu können. 60 Prozent halten es auch für eine wichtige Motivation, dass Start-ups so das deutsche Haftungsrecht vermeiden können.
Nur jeder Fünfte geht davon aus, dass sich der Gründer gezielt einer Gewerbeuntersagung entziehen will. Dass mit der Ltd-Bezeichnung das neugegründete Unternehmen international tätig werden möchte oder der Eindruck einer internationalen Firmentätigkeit vermittelt werden soll, spielt für die Berater keine große Rolle. Jeweils knapp 50 Prozent halten dies bei der Entscheidung des Existenzgründers für eher unwichtig (eher wichtig: 24 Prozent beziehungsweise 22 Prozent).
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Datum: 16.05.2008
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