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Rotter Rechtsanwälte stellen Antrag auf US-Sammelklage gegen GPC Biotech Drucken E-Mail

München/New York, 9. August 2007 - rrae/pan. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Rotter hat gemeinsam mit ihrem New Yorker Kooperationspartner Shalov Stone Bonner & Rocco LLP in den USA eine Sammelklage gegen die GPC Biotech AG eingereicht. Hintergrund ist die Verzögerung bei der Zulassung des Krebsmedikaments Satraplatin in den USA. Wegen dieser Verzögerung war der Aktienkurs des in Martinsried bei München ansässigen Biotech-Unternehmens eingebrochen. Die Klage schließe alle Anleger ein, die zwischen dem 5. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 Aktien von GPC Biotech erworben hätten, so die in München und Hamburg ansässige Kanzlei in einer Mitteilung an die Medien.

In der Klage wird GPC Biotech vorgeworfen, die Anleger unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung des Krebsmedikaments Satraplatin informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften verletzt zu haben.

Von dem Medikament hatte sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen US-Dollar erhofft.

Antrag zurückgezogen

Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) die Empfehlung gegeben, die Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie abzuwarten, bevor entschieden wird, ob Satraplatin die Zulassung erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Zulassungsantrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück.

Der Kurs der GPC Biotech-Aktie war anschließend massiv eingebrochen. Viele Investoren seien wegen der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen, so die Anwälte.


"Unserer Einschätzung nach hat die GPC Biotech AG insbesondere nicht darauf hingewiesen, dass die FDA bereits vor dem 24. Juli 2007 Bedenken hinsichtlich der angewandten Methode in der fraglichen Studie geäußert hatte", so Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner bei Rotter Rechtsanwälte.
 
  Datum: 17.05.2008

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