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Linklaters vertritt Ex-Tennis-Star Becker erfolgreich im Sportgate-Prozess Drucken E-Mail

München, 23. August 2007 - llrs/pan. Boris Becker darf aufatmen. Der prominente Tennisspieler und ehemalige Gesellschafter des insolventen Internetportals Sportgate war vom Konkursverwalter auf Zahlung von über 1,5 Millionen Euro verklagt worden. Das Oberlandesgericht München hat die Klage jetzt im Wesentlichen abgewiesen und die Revision ausgeschlossen. Laut Urteil muss Becker lediglich 108.000 Euro zahlen. Die Entscheidung beende einen jahrelangen Rechtsstreit, heißt es in einer Mitteilung der internationalen Anwaltskanzlei Linklaters, die den dreifachen Wimbledon-Sieger in diesem Verfahren vertreten hatte.

Die Sportgate AG war im Sommer 2001 gegründet worden. Sie sollte ein Internetportal für die 87.000 Vereine des Deutschen Sportbundes betreiben. Ein knappes Jahr nach Gründung musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden.

Ein Blatt Papier

In dem Verfahren ging es um ein Blatt Papier, das der Sportler 2001 in einer Hotelhalle unterschrieben hatte. Dem Wortlaut nach sollte er für Verluste der Sportgate AG "in Gründung" bis zu einem Betrag von 1,5 Mio. Euro einstehen. Die Erklärung war an einen unbestimmten Empfänger gerichtet ("To whom it may concern").

Nach Auffassung des Insolvenzverwalters sollte die Sportgate AG der begünstigte Empfänger sein. Becker hatte dies im Prozess stets bestritten. Für die Richter am Oberlandesgericht spielte dies jedoch keine Rolle. Grund: Eine weitere, entgegenstehende Vereinbarung, durch welche die umstrittene Verpflichtungserklärung aufgehoben worden sei.

Becker hatte sich aber auch zur Mithaftung wegen einer eventuellen Unterbilanz der Sportgate AG zum Zeitpunkt ihrer Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Aus diesem Grund sei er zur Zahlung verurteilt worden, heißt es in der Mitteilung von Linklaters - wenngleich auch nur zu einem Bruchteil der geforderten Summe.

 
  Datum: 17.05.2008

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