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Linklaters vertritt Recycling-Spezialisten DSD vor Europäischem Gerichtshof Drucken E-Mail

Köln, 30. August 2007 - llrs/pan. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) zieht vor den Europäischen Gerichtshof. Das Kölner Unternehmen reagiere mit diesem Schritt auf ein Urteil des Europäischen Gerichts, so die Rechtsanwaltskanzlei Linklaters in einer heute verbreiteten Mitteilung. Das Gericht hatte im Mai dieses Jahres entschieden, dass der Recycling-Spezialist kein Monopol auf die Marke "Der Grüne Punkt" habe. Seither darf das bekannte Logo - gegen ein Lizenzentgelt - auch zur Kennzeichnung von Verpackungen verwendet werden, die von Konkurrenten der DSD entsorgt werden.

DSD wendet sich an den Europäischen Gerichtshof, um das erstinstanzliche Urteil anzufechten. Dadurch will das Unternehmen vermeiden, auch weiterhin isolierte Markennutzungsrechte vergeben zu müssen.

Das Mandat hat die internationale Sozietät Linklaters übernommen. Folgende Rechtsanwälte betreuen den Fall: Wolfgang Deselaers (Leitung), Eckart Wagner, Bernd Meyring und Ingo Liebach.

Marktbeherrschende Stellung

Die EU-Kommission hatte bereits im April 2001 den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der DSD festgestellt. Das Unternehmen musste seine Zeichennutzungsverträge mit den Zeichennehmern ändern. Zugelassen werden musste fortan eine unentgeltliche Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ in Deutschland für solche Verpackungen, deren Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nicht durch die Befreiungsdienstleistung von DSD, sondern anderweitig erfüllt werden sollen.

Das deutsche Linklaters Kartellrechtsteam umfasst mehr als 20 Anwälte und berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts, u.a. in den Bereichen Europäische und deutsche Fusionskontrolle einschließlich internationaler Verfahren, Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen, Kartelle und Bußgeldverfahren, Öffentliche Auftragsvergabe, Staatliche Beihilfen sowie Vertretung vor dem Gerichtshof, dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften und deutschen Gerichten.

In diesem Bereich hat die Sozietät zuletzt unter anderem das Unternehmen Soda-Club erfolgreich im ersten kartellrechtlichen Eilverfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie SES Astra in einem Verfahren um das TV-Sendezentrums ASTRA Platform Services (APS) erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten.

 
  Datum: 17.05.2008

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